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aber dennoch hat es an Unzuträglichkeiten, die sich von dem Männer-
unterricht her einstellten, wahrlich nicht gefehlt. Allerdings hat der
Staat in seiner hochweisen Fürsorge den deutlich sprechenden Grund-
satz zur Geltung gebracht, dass an Mädchenschulen nur verhei-
rathete Männer zu fungiren haben. Er hat hiemit eingestanden,
welchen Bedenken er zu begegnen strebt; aber seine Rechnung ist
doch eine unzulängliche, ja zum Theil philisterhafte. Sie mochte
einigermaassen zutreffen, solange altväterische Sitte noch im Schwunge
und die Ehe als eine halbwegs verlässliche Bürgschaft gegen Aus-
schreitungen gelten konnte. Angesichts der neusten und heute mehr
als je fortschreitenden Sittenzersetzung dürfte jedoch jene Vorkeh-
rung sammt allen besondern Strafgesetzen , die den Missbrauch des
Lehrer- und Schülerverhältnisses betreffen, nur einen unzureichenden
Damm ergeben. Auch handelt es sich in den hier fraglichen Be-
ziehungen nicht einzig und allein um gröbere Sitten- und Anstands-
verletzungen, sondern um jene feineren, für kein Gesetzbuch, ja
nicht einmal für disciplinarische Wahrnehmung erfassbaren Unge-
hörigkeiten, die darauf hinauslaufen, dass die natürliche Unbefangen-
heit des Fühlens und Denkens durch falsche geistige Reizungen
irregeleitet und gestört werde. Derartige verkehrte Anregungen der
Gemüthsverfassung liegen aber naturgesetzlich sehr nahe, wenn man
erwägt, welche Gegenstände schon jetzt in der kaum über das
Elementare zu einigen belletristischen Verzierungen hinausgelangenden
Mädchenbildung zu berühren sind, und um wieviel ernstlicher später
bei der höhern Schulung die Hauptfragen des Leidenschaftslebens
der Menschheit in Betracht kommen müssen. Es ist vielfach ein
eitler Conventionalismus, von dem die hohle und alberne Prüderie
mit all ihrer unvermeidlichen Heuchelei geschaffen wurde; aber es
ist ein naturgesetzliches Gebot, dass da nicht Vertrauen und Unbe-
fangenheit verlangt werde, wo so etwas den Sachverhältnissen nach
unmöglich ist. Wo die Natur das Weib anweist, auf der Hut zu
sein, da ist es ein Verstoss gegen alle gesunden Regeln des Ver-
haltens, wenn man die thörichten und störenden Situationen will-
kürlich schafft und gar in öffentlichen Einrichtungen verkörpert. Das
Weib wird das Beste, was es einst lernen mag, nur vom Weibe
selbst lernen können; denn nur hier ist ein hinreichendes Maass von
unbefangener Mittheilung und Erörterung sowie von einer natürlich
bildenden Einwirkung auf die Gefühlsgestaltung der Schüler möglich.
Ueberweise Kritiker könnten zwar das von mir in den Vordergrund
verückte Princip übertreiben wollen und so versuchen, seine hohe