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Personen bildet das Vereinsrecht den Anknüpfungspunkt, um wenig-
stens die gesetzlich mögliche Form für eine Bildungs- und Berufs-
propaganda zu gewinnen, durch welche für die Pflanzschulen, aus
denen die „höhern Vorschulen“ ihre Lehrkräfte zu beziehen haben,
eine Schaar instruirender Persönlichkeiten bereit gemacht werden
könnte. Die letzteren würden zunächst privatim überall da eine
Verwendung finden, wo das Publicum gewillt wäre, sich die bis-
herigen Unzulänglichkeiten nicht mehr gefallen zu lassen und con-
cessionirte Privatinstitute bisheriger Art, ja gelegentlich auch die
Communen zu nöthigen, die schlechten Anstalten für sogenannte
höhere weibliche Bildung dadurch zu verbessern, dass besondere
Extracurse eingeführt und von jenen Normallehrerinnen abgehalten
würden. Hiebei ist natürlich vorauszusetzen, dass dieselben die
Kleinigkeiten der bisherigen privilegirten Prüfungen nebenbei längst
erledigt und daher keinen formellen Hindernissen der Zulassung zu
begegnen hätten. Man würde auf diese Weise das alte Regime mit
einem Netzwerk thatsächlich besserer Unterrichtshülfen durchflechten,
sich aber jedenfalls überall da, wo der private Wille, der Familien-
unterricht und eine Association von Familien den Ausschlag geben
kann, etwas modern Brauchbares und Gediegenes sichern. Die
Lehrerinnen an den Pflanzschulen der Vereine würden zeitgemässere
Figuren sein, als philologische Universitätsprofessoren, zu denen sie
ungefähr die Parallele bildeten, ohne deren überlebte Lehrstoffe und
Methoden anzunehmen.
Ein einziger praktischer Berufszweig, wie die Medicin, erscheint
vielleicht Manchem nicht ausreichend, um im Hinblick auf denselben
eine ganz neue höhere weibliche Vorschulbildung nebst einer Zu-
rüstung von Pflanzschulen zu organisiren, die ein weibliches Gegen-
stück zu der universitären Production von Gymnasiallehrern bildeten.
Es fehlt indessen doch nur an dem juristischen Beruf, um an Weite
wenigstens dasselbe für sich zu haben, was das heutige gymnasial-
universitäre System aufzuweisen hat. Vorläufig kann man sich aber
sehr wohl bei der Medicin als praktischem Zielpunkt beruhigen; es
wird an andern Verzweigungen der wissenschaftlichen Berufsthätig-
keit auf die Dauer nicht fehlen, und die höhern Vorschulen werden
so zu sagen nicht blos für zwei weibliche Facultäten, nämlich nicht
blos für die Medicin und das Lehrfach, vorarbeiten. Grade der selb-
ständige Bildungswerth der höheren Vorschulen, vermöge dessen sie
auch für allerlei, nicht grade gelehrte Berufe die natürlichste Vor-
bereitung ergeben, wird weiterhin der Anknüpfungspunkt werden