Full text: Sozialpädagogik

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Grundgesetz sich bewähren müsse in den Berührungen der 
individuell verschiedenen Bewußtseinswelten wie in jeder für 
sich. So wie in der innern Welt des „Verstandes‘ durch Wider- 
streit und Ausgleich eine immer tiefere und zugleich um- 
fassendere Einheit des Verständnisses sich bildet; wie auf dem 
Gebiete des „Willens“ das gleiche Spiel sich wiederholt; so, 
und zwar in eben diesen beiden Hinsichten, zuerst aber in 
Hinsicht des Willens, muß sich eine Konzentration von Be- 
wußtsein zu Bewußtsein durch Streit und Vergleich in stetem 
unbegrenztem Fortschritt vollziehen von bloß äußerer Gesellung 
zu innerer Gemeinschaft, von „Heteronomie‘ zu „Autonomie“, 
Und durch dieselben wesentlichen Stufen, welche die Ent- 
wicklung des Einzelnen durchläuft: durch Arbeit und 
Willensregelung zum Vernunftgesetz, muß auch 
die Gemeinschaft fortschreiten. Die Grundformen des sozialen 
Lebens, die Grundarten der sozialen Tätigkeit, schließlich auch 
die besonderen sozialen Organisationsformen, die direkt der 
Bildung der Einzelnen. dienen, müssen sich auf der gleichen 
Basis ableiten lassen. 
Damit ist unsre Aufgabe klar vorgezeichnet, Ziel und Weg 
der Untersuchung bestimmt. Wir zerlegen sie in zwei Haupt- 
teile; der erste ist eigentlich ethisch und zwar individual- und 
sozial-ethisch; als Voraussetzung zur sozialen Ethik wird er 
zugleich die Fundamente der Sozialphilosophie überhaupt nach- 
zuweisen haben; der andere, unsrer Absicht gemäß ausführ- 
licher zu behandelnde Teil ist im engeren Sinne pädagogisch.
	        
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