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Grundgesetz sich bewähren müsse in den Berührungen der
individuell verschiedenen Bewußtseinswelten wie in jeder für
sich. So wie in der innern Welt des „Verstandes‘ durch Wider-
streit und Ausgleich eine immer tiefere und zugleich um-
fassendere Einheit des Verständnisses sich bildet; wie auf dem
Gebiete des „Willens“ das gleiche Spiel sich wiederholt; so,
und zwar in eben diesen beiden Hinsichten, zuerst aber in
Hinsicht des Willens, muß sich eine Konzentration von Be-
wußtsein zu Bewußtsein durch Streit und Vergleich in stetem
unbegrenztem Fortschritt vollziehen von bloß äußerer Gesellung
zu innerer Gemeinschaft, von „Heteronomie‘ zu „Autonomie“,
Und durch dieselben wesentlichen Stufen, welche die Ent-
wicklung des Einzelnen durchläuft: durch Arbeit und
Willensregelung zum Vernunftgesetz, muß auch
die Gemeinschaft fortschreiten. Die Grundformen des sozialen
Lebens, die Grundarten der sozialen Tätigkeit, schließlich auch
die besonderen sozialen Organisationsformen, die direkt der
Bildung der Einzelnen. dienen, müssen sich auf der gleichen
Basis ableiten lassen.
Damit ist unsre Aufgabe klar vorgezeichnet, Ziel und Weg
der Untersuchung bestimmt. Wir zerlegen sie in zwei Haupt-
teile; der erste ist eigentlich ethisch und zwar individual- und
sozial-ethisch; als Voraussetzung zur sozialen Ethik wird er
zugleich die Fundamente der Sozialphilosophie überhaupt nach-
zuweisen haben; der andere, unsrer Absicht gemäß ausführ-
licher zu behandelnde Teil ist im engeren Sinne pädagogisch.