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unzertrennlich verbunden. Sie kann nicht auftauchen, wo nicht
eine gewisse Gemeinschaft schon besteht. Mit deren bloßem
Bestande ist aber auch ihre sittliche Gestaltung gefordert; und
das schließt in sich, die sittliche Gleichheit, die zuerst nur in
der Idee existierte, so viel als möglich zur Tat und Wahrheit
zu machen; denn die höchste, d. h. eben die sittliche Gemein-
schaft kann nur auf dem Grunde der Gleichheit bestehen.
Das Individuum wird dabei aber nicht geopfert. Mit der
höchsten Tugend des Individuums, die eins ist mit der Ent-
faltung seiner höchsten Kraft und Tüchtigkeit, folglich (auch
nach Plato) mit seiner wahren Glückseligkeit, ist in der Tat
nur diese Haltung gegen die Gemeinschaft, welche Gerechtig-
keit heißt, vereinbar. Nur die Schlechtigkeit des Individuums
wird geopfert, alles Gute an ihr kommt bei dem (im ange-
gebenen Sinn) gerechten Verhältnis des Einzelnen zur Gemein-
schaft vielmehr. erst zur freien Entfaltung. Auch bedarf es,
um das festhalten zu dürfen, nicht der gewagten Annahme
einer prästabilierten Harmonie zwischen Individual- und Ge-
meinschaftsleben, sondern es ergibt sich mit Notwendigkeit
so aus der Einsicht, die wir vornehmlich Plato verdanken:
daß die Gestaltung des Individuallebens, gerade in sittlicher
Hinsicht, von der des Gemeinschaftslebens ganz so streng ab-
hängt wie umgekehrt; daß nur das eine mit dem andern,
keines für sich allein einer rein sittliichen Gestaltung
fähig ist.
Gerechtigkeit wird daher vom Einzelnen gefordert
schon im Interesse der sittlichen Gestaltung seines indivi-
duellen Lebens, nämlich hinsichtlich seiner (tatsächlich
von ihm -unabtrennbaren) Beziehung zur Gemein-
schaft. Der Einzelne erreicht die Höhe seiner menschlich-
sittlichen Bestimmung nicht ohne die menschlich-sittliche
Gestaltung seiner Beziehungen zur Gemeinschaft.
Es folgt ebenfalls aus unserer Ableitung, daß diese Be-
ziehungen alle Seiten der menschlichen Aktivität: Trieb, Wille
und Vernunft, zugleich umspannen müssen. Dadurch bestimmt
sich das Verhältnis der Gerechtigkeit zu den drei ersten Grund-
tugenden.