Full text: Sozialpädagogik

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Definition nach aber soll unter Wirtschaft verstanden werden: 
menschliches Zusammenwirken zur Befriedigung menschlicher 
Bedürfnisse, Das berührt sich nahe mit dem oben aufgestellten 
Begriff der Triebform des sozialen Lebens; immerhin bleiben 
Unterschiede, die eine Rechtfertigung der Abweichung not- 
wendig machen.‘ Unsere Erklärung betont erstens, statt der 
Bedürfnisbefriedigung, die Gestaltung eines Werks, als un- 
mittelbares Objekt wie des Triebes überhaupt, so auch des 
Triebes, sofern er sozialer Regelung untersteht. Gewiß ist jedes 
zu gestaltende Werk auch bestimmt, ein (wirkliches oder ver- 
meintes) Bedürfnis zu befriedigen. Aber weder könnten wir 
diese Befriedigung als den wesentlichen Zweck der Tätigkeit 
anerkennen, noch käme dieser subjektive Zweck in sozialer 
Hinsicht eigentlich in Frage. Dagegen gehört der Begriff der 
Arbeit, d. i. Betätigung in Richtung auf irgend eine Hervor- 
bringung, Verwirklichung einer Idee oder Gestaltung eines 
Stoffs nach. einer solchen, hier wesentlich zur Sache. Man 
kann also den ganzen Zusatz „zur Befriedigung menschlicher 
Bedürfnisse‘ aus der gegebenen Definition ohne Verlust — 
und wie ich glaube, mit wahrem Gewinn, weil dadurch eine 
vom Wege abführende Nebenvorstellung erweckt wird — weg- 
lassen; so bleibt das „Zusammenwirken“. Versteht man hier- 
bei das „Wirken‘“ prägnant, so kann das, was soeben betont 
wurde: die Beziehung der Tätigkeit auf ein zu vollbringendes 
Werk, d. i. der Begriff der Arbeit, darin ganz wohl. gefunden 
werden. Das „Zusammen“ weist dann genügend auf die Ge- 
meinschaftlichkeit der zu vollbringenden Arbeit, welche die 
Materie des menschlichen Tuns überhaupt erst zur Materie 
sozialen Tuns, und damit des sozialen Lebens macht. 
Was nun zweitens dies betrifft, so möchte ich nur ver: 
schärfend oder ausdrücklicher hervorhebend hinzusetzen, daß 
nicht die (etwa auch ohnedies) zusammenwirkende; sondern 
die zusammenwirken sollende Tätigkeit die reine Materie 
sei. Denn das tatsächliche Zusammenwirken würde eine. gemein- 
sam befolgte Regel, d. h. eben das, was die Form der sozialen 
Tätigkeit erst hinzubringen soll, schon in sich schließen. So 
richtig es aber auch ist, daß die Materie in concreto ohne 
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