Full text: Sozialpädagogik

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individualer und sozialer Tätigkeit hinsichtlich ihres zweiten 
Faktors, der Willensform. Als gemeinsamer Begriff ist 
bereits der der Regelung bezeichnet worden, welche offen- 
bar eins ist mit der praktischen Objektsetzung, der 
bewußten Stellung einer praktischen Aufgabe. Das letzt- 
bestimmende Merkmal ist das der Einheit, und zwar be- 
wußten Einheit der Tätigkeitsrichtung, durch 
Festsetzung des Zwecks, dem alles, was zur fraglichen Tätig- 
keit gehört und nicht der Zweck selbst ist, sich als Mittel 
unterordnen muß. Wie nun eine menschliche Handlung über- 
haupt, ihrem formalen Charakter nach, durch Regelung ‚erst 
konstituiert wird, so eine soziale Handlung, also soziales Leben 
als ein System sozialer Handlungen, durch soziale Regelung. 
Soziales. Leben nämlich bedeutet — nach der entscheidenden 
Feststellung Stammlers — ein menschliches Zusammenleben, 
das heißt nicht bloß in Zeit und Raum zugleich vorhandenes 
Dasein von Menschen, sondern geregeltes Zusammenwirken. 
Und zwar durch „äußere“ Regelung wird soziales Leben ge- 
gründet, d. i. durch solche Regel, die außerhalb des ihr Unter- 
stellten steht und ihm gegenüber selbständig ist; die ‚absieht 
von der Triebfeder, sie zu befolgen, die dem KEinzelnen für 
sich eigen sein mag!). Dies besagt aber eben die praktische 
Objektsetzung: wie der Einzelne sich mit sich. selber gleichsam 
verständigen und schlüssig werden muß, was er will, 
d. i.. worauf seine Triebkräfte fortan in einheitlicher 
Weise sich wenden sollen; und wie er eben damit, daß er sich 
darüber schlüssig wird und darüber bei sich selbst gleichsam 
eine Festsetzung trifft, ein Objekt seines Wollens erstmals 
aufstellt, es fortan für ihn eine Sache gibt, der er sich widmet. 
die mit eigenem, unabhängigem Anspruch seinem: bloßen, 
jeweiligen Belieben, den in. sich regellosen oder doch der Regel 
unbewußten Trieben fortan gegenübersteht, ganz so besagt der 
„Wille“ der Gemeinschaft, daß sie sich ein einheitliches Objekt 
und damit eine Regel setzt, die das, ohnedies in sozialer Hin- 
sicht regellose oder doch keiner verbindlichen Regel bewußte 
1) Stammler? S, 75 ff. 81. 83. 85. Die letztzitierte Wendung (?98 £.) findet 
sich in der 3. Aufl, (96 £.) nicht. 
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