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individualer und sozialer Tätigkeit hinsichtlich ihres zweiten
Faktors, der Willensform. Als gemeinsamer Begriff ist
bereits der der Regelung bezeichnet worden, welche offen-
bar eins ist mit der praktischen Objektsetzung, der
bewußten Stellung einer praktischen Aufgabe. Das letzt-
bestimmende Merkmal ist das der Einheit, und zwar be-
wußten Einheit der Tätigkeitsrichtung, durch
Festsetzung des Zwecks, dem alles, was zur fraglichen Tätig-
keit gehört und nicht der Zweck selbst ist, sich als Mittel
unterordnen muß. Wie nun eine menschliche Handlung über-
haupt, ihrem formalen Charakter nach, durch Regelung ‚erst
konstituiert wird, so eine soziale Handlung, also soziales Leben
als ein System sozialer Handlungen, durch soziale Regelung.
Soziales. Leben nämlich bedeutet — nach der entscheidenden
Feststellung Stammlers — ein menschliches Zusammenleben,
das heißt nicht bloß in Zeit und Raum zugleich vorhandenes
Dasein von Menschen, sondern geregeltes Zusammenwirken.
Und zwar durch „äußere“ Regelung wird soziales Leben ge-
gründet, d. i. durch solche Regel, die außerhalb des ihr Unter-
stellten steht und ihm gegenüber selbständig ist; die ‚absieht
von der Triebfeder, sie zu befolgen, die dem KEinzelnen für
sich eigen sein mag!). Dies besagt aber eben die praktische
Objektsetzung: wie der Einzelne sich mit sich. selber gleichsam
verständigen und schlüssig werden muß, was er will,
d. i.. worauf seine Triebkräfte fortan in einheitlicher
Weise sich wenden sollen; und wie er eben damit, daß er sich
darüber schlüssig wird und darüber bei sich selbst gleichsam
eine Festsetzung trifft, ein Objekt seines Wollens erstmals
aufstellt, es fortan für ihn eine Sache gibt, der er sich widmet.
die mit eigenem, unabhängigem Anspruch seinem: bloßen,
jeweiligen Belieben, den in. sich regellosen oder doch der Regel
unbewußten Trieben fortan gegenübersteht, ganz so besagt der
„Wille“ der Gemeinschaft, daß sie sich ein einheitliches Objekt
und damit eine Regel setzt, die das, ohnedies in sozialer Hin-
sicht regellose oder doch keiner verbindlichen Regel bewußte
1) Stammler? S, 75 ff. 81. 83. 85. Die letztzitierte Wendung (?98 £.) findet
sich in der 3. Aufl, (96 £.) nicht.
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