Full text: Sozialpädagogik

— 170 — 
Es ist allerdings keine hinlänglich genaue, aber doch auch 
keine wesentlich unrichtige Bestimmung des Begriffs „Wirt- 
schaft‘, nach der sie besteht in der Beobachtung des Gleich- 
gewichts zwischen Ausgabe und Einnahme,d.h. 
zuletzt, zwischen Verbrauch und Zufuhr von Kräf- 
ten. Die Notwendigkeit dieser Bilanz geht schließlich auf das 
biologische Grundgesetz zurück, wonach Leben überhaupt in 
einem mit gewisser Regelmäßigkeit sich vollziehenden Umsatz, 
d. i. Verbrauch und entsprechenden Ersatz von Kräften beruht. 
Doch ist das Gesetz der Wirtschaft nicht etwa identisch mit 
diesem biologischen Gesetz oder eine reine Ableitung aus ihm; 
es ist überhaupt kein bloßes Naturgesetz, sondern ein Gesetz 
der Technik, welche den sonst bloß natürlich sich vollziehen- 
den Umsatz der Kräfte zum Werk menschlicher, d. i. zweck- 
bewußter Arbeit umwandelt. Aller Verbrauch und Ersatz von 
Kräften, auch und besonders der eigenen Kräfte des Menschen, 
soll zweckgemäß, d. h. so eingerichtet werden, daß mit dem 
geringsten Aufwand an Kraft das größte Maß vorrätiger Kraft 
wiedererzeugt wird. Kräfte zu jedweder menschlichen Tätig- 
keit bereitzustellen, ist der eigentümliche Zweck der Wirt- 
schaft; also darf keine Kraft verschwendet, d. h. ohne ent- 
sprechenden Ersatz aufgebraucht werden. Das ist es denn auch. 
was man unter wirtschaftlichem Verhalten vorzugsweise ver- 
steht. Zu welchen Zwecken die so immerfort sich erneuernde 
Triebenergie weiterhin zu verwenden sei, ist dagegen durch 
den Begriff der Wirtschaft nicht bestimmt. Nur ein Zweck 
ihrer Verwendung folgt aus ihm, nämlich es muß jedenfalls 
die wirtschaftliche Tätigkeit selbst reproduziert werden, d. h. 
es muß immer wenigstens so viel an verfügbarer Energie her- 
auskommen, als erforderlich ist, um die Wirtschaft selbst. 
d. h. die planmäßige Erneuerung jeder verbrauchten Energie, 
in Gang zu halten, und nicht nur überhaupt in Gang, sondern 
in gutem, geregeltem, sich selbst erhaltendem Stande zu halten 
und womöglich zu steigern. Da es aber, außer: der Erhaltung 
des Betriebes des menschlichen Lebens selbst, doch noch sehr 
viele andre und darunter nicht minder wesentliche Zwecke gibt 
— Zwecke, deren ordentliche Verfolgung einerseits wirtschaft- 
RL 
weht 
An | 
LM] = 
er P 
And 
Tr} 
„dern 
„9! 
(nf dc 
nk 
ar 
‚=_- 
af | 
nden 
PA 
Az 
‚eßlil 
hen 1 
3 RE 
Terde 
den 
we) al 
Iwtgn 
n6PET 
ige 
29 
— MY 
1 ; 
fr ay' 
a 
* 
LE 
zz 
NEST 
AAN 
mie he 
KR 
MN 
1 mo 
an 
eb 
=
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.