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Es ist allerdings keine hinlänglich genaue, aber doch auch
keine wesentlich unrichtige Bestimmung des Begriffs „Wirt-
schaft‘, nach der sie besteht in der Beobachtung des Gleich-
gewichts zwischen Ausgabe und Einnahme,d.h.
zuletzt, zwischen Verbrauch und Zufuhr von Kräf-
ten. Die Notwendigkeit dieser Bilanz geht schließlich auf das
biologische Grundgesetz zurück, wonach Leben überhaupt in
einem mit gewisser Regelmäßigkeit sich vollziehenden Umsatz,
d. i. Verbrauch und entsprechenden Ersatz von Kräften beruht.
Doch ist das Gesetz der Wirtschaft nicht etwa identisch mit
diesem biologischen Gesetz oder eine reine Ableitung aus ihm;
es ist überhaupt kein bloßes Naturgesetz, sondern ein Gesetz
der Technik, welche den sonst bloß natürlich sich vollziehen-
den Umsatz der Kräfte zum Werk menschlicher, d. i. zweck-
bewußter Arbeit umwandelt. Aller Verbrauch und Ersatz von
Kräften, auch und besonders der eigenen Kräfte des Menschen,
soll zweckgemäß, d. h. so eingerichtet werden, daß mit dem
geringsten Aufwand an Kraft das größte Maß vorrätiger Kraft
wiedererzeugt wird. Kräfte zu jedweder menschlichen Tätig-
keit bereitzustellen, ist der eigentümliche Zweck der Wirt-
schaft; also darf keine Kraft verschwendet, d. h. ohne ent-
sprechenden Ersatz aufgebraucht werden. Das ist es denn auch.
was man unter wirtschaftlichem Verhalten vorzugsweise ver-
steht. Zu welchen Zwecken die so immerfort sich erneuernde
Triebenergie weiterhin zu verwenden sei, ist dagegen durch
den Begriff der Wirtschaft nicht bestimmt. Nur ein Zweck
ihrer Verwendung folgt aus ihm, nämlich es muß jedenfalls
die wirtschaftliche Tätigkeit selbst reproduziert werden, d. h.
es muß immer wenigstens so viel an verfügbarer Energie her-
auskommen, als erforderlich ist, um die Wirtschaft selbst.
d. h. die planmäßige Erneuerung jeder verbrauchten Energie,
in Gang zu halten, und nicht nur überhaupt in Gang, sondern
in gutem, geregeltem, sich selbst erhaltendem Stande zu halten
und womöglich zu steigern. Da es aber, außer: der Erhaltung
des Betriebes des menschlichen Lebens selbst, doch noch sehr
viele andre und darunter nicht minder wesentliche Zwecke gibt
— Zwecke, deren ordentliche Verfolgung einerseits wirtschaft-
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