Full text: Sozialpädagogik

— 1783 — 
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Bildung in Wissenschaft, Sittlichkeit, Kunst, Religion. Das 
alles läßt sich füglich nicht unter den Begriff Wirtschaft 
zwingen, sofern nämlich nicht von den dabei vorkommenden 
Ausgaben und Einnahmen, Unterhalt der beamteten Personen, 
Sorge für Baulichkeiten und sonstigen äußeren Bedarf, oder 
auch der äußeren Ökonomie der dazu nötigen Arbeit, Bestim- 
mung der Arbeitszeit nach Rücksichten der Kraftsparung und 
dergleichen, sondern von dem eigentümlichen Zweck 
lieser Tätigkeiten (was an der Kunst Kunst, an der Religion 
Religion ist u. s. f.) die Rede ist. Das fällt weder außerhalb 
sozialer Regelung, noch ist es durch den Begriff Wirtschaft 
irgend zu decken. Der Beruf des Juristen und Staatsmannes, 
des Gelehrten und Erziehers, des Künstlers, des Geistlichen ist 
kein wirtschaftlicher, er untersteht aber ohne Zweifel, nicht 
bloß sofern er auch eine wirtschaftliche Seite hat, sondern nach 
seinem eigentümlichen Zweck, sozialer Regelung. Also ist 
Wirtschaft zwar eine, und eine vorzüglich wichtige Materie 
sozialer Regelung, aber nicht die Materie derselben, mithin 
nicht gleichzusetzen mit der Materie des sozialen Lebens. 
Die gleiche relative Selbständigkeit zeigt zweitens die 
Klasse der regierenden Tätigkeiten. So wie an jeder 
menschlichen, insbesondere sozialen Tätigkeit der erforderliche 
Krafteinsatz und die um deswillen nötige Sorge für verfügbare 
Kraft unter eine eigene Erwägung fällt, so ist an jeder Tätig- 
keit ferner die Regelung, insbesondere die soziale Regelung 
als Gegenstand einer eigenen vorsorgenden Tätig- 
keit ins‘ Auge zu fassen, wobei sowohl die einzusetzenden 
Kräfte wie. der sonstige, besondere Zweck der Tätigkeit als 
gegeben genommen wird, also für diese eigentümliche KEr- 
wägung nicht in Frage steht. Dies findet schon auf das isolierte 
Leben des Einzelnen Anwendung. Auch für ihn ist ein Eigenes 
gegenüber der direkt auf den jeweiligen Zweck gerichteten 
Arbeit die Entwerfung und genaue Innehaltung eines festen 
Arbeitsplanes. Aber eine unvergleichlich größere Bedeu- 
tung und zugleich einen ganz bestimmten neuen Sinn gewinnt 
diese Aufgabe, sofern es sich um soziale Tätigkeit, d. h. nicht 
bloß um den Willen des Einzelnen und dessen Gewalt über den
	        
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