Full text: Sozialpädagogik

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aus, während umgekehrt die regierende Klasse lediglich der 
sozialen Arbeitsteilung halber von jeder wirtschaftlichen Sorge 
entbunden sein soll. 
Statt dessen wäre die Folge des Kontinuitätsprinzips, daß 
von jeder sozialen Funktion zu jeder ein stetiger Übergang 
und zwar grundsätzlich für jedes Glied der Gemeinschaft mög- 
lich wäre. Die sozialen Unterschiede würden dabei keineswegs 
überhaupt nivelliert, wie es durch das Prinzip des Sozialismus 
in der Tat auch nicht gefordert wird. Man will doch Ge- 
meinschaft; Gemeinschaft aber bedeutet weder Aufhebung der 
Individualität in einer starren, undifferenzierten Einheit, noch 
umgekehrt ein bloßes Nebeneinanderstehen Einzelner unter 
einer nur äußerlich verbindenden Ordnung, sondern eine inner- 
lich im Willen und Bewußtsein jedes Einzelnen gegründete, 
also die Autonomie des Individuums keineswegs aufhebende 
Einheit. Die bisher erreichte „Freiheit‘“ des Individuums ver- 
zichtet dagegen auf diese innere Einheit und wird dadurch zur 
Desorganisation. In dieser entfaltet sich aber die echte geistige 
Individualität gerade nicht, sondern das Leben. mechanisiert 
sich und mechanisiert damit die Menschen; die gemeinschafts- 
lose, bloß formal-rechtliche Freiheit gerade hat den Menschen 
zur Maschine gemacht; echte Gemeinschaft würde im Gegen- 
teil die Individualität entbinden. Indessen kann man versuchen, 
diesen derzeitigen Zustand daraus zu verstehen, daß unter der 
zu schnellen Erweiterung des technischen, wirtschaftlichen und 
sozialen Gesichtskreises die bisherigen Organisationen von 
ihrer bindenden Kraft schon viel eingebüßt haben, während 
nicht ebenso schnell neue Organisationen (die jedoch überall im 
Werden begriffen sind) sich klar herausbilden und in den Ge- 
mütern der Menschen festwurzeln konnten. 
Endlich waltet dasselbe Gesetz höchst erkennbar in der 
sittlichen Entwicklung. Hier ist völlig klar, wie das sitt- 
liche Gesetz alles menschliche Bestreben mit schlechthin all- 
gemeingültiger Form umspannt, gerade durch die allgemeine 
Ordnung der Zwecke aber wiederum jedem sittlich möglichen 
Zwecke das Recht seiner Besonderheit gesichert, ja in weiter 
und weiter gehender Besonderung eine allseitige Ent-
	        
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