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Kasernenhof sie in bestimmter. technischer Rücksicht bieten
kann und wirklich bietet.
Es ist gewiß richtig, daß Bildung, sogar recht viel Bildung
dazu gehört, in einem so komplizierten öffentlichen Leben, wie
das heutige aller entwickelten Nationen ist, das Stimmrecht
mit Verstand auszuüben. Aber daraus kann allein gefolgert
werden, daß man alles daran setzen soll, eine gründliche Bil-
dung selbst bis zur Stufe der Wissenschaft so sehr wie möglich
allgemein zu machen. Die Gebildeten und Erzogenen sollten
auch die Regierenden sein; ich folgere: also muß allen eine
solche Bildung und Erziehung gegeben werden, wie sie sie
brauchen, um an der Regierung den Anteil nehmen zu dürfen,
den das Gesetz des sozialen Lebens für alle fordert. Alles Andre
sind. bloße Beschwichtigungsmittel, die als solche unverwerflich
sein mögen, aber das Übel nicht heilen, auch nicht verhindern
können, daß es unter der Oberfläche fortwuchert, um im ge-
gebenen Augenblick mit verdoppelter Stärke, vielleicht ver-
hängnisvoll, wieder hervorzubrechen. Somit führt unsere zweite
Tugend auf dieselbe Forderung wie die erste: gründliche
Bildung für alle. Es muß ja auch wohl so sein, daß die
Grundtugenden des sozialen Lebens sich alle gegenseitig for-
dern, keine ohne die anderen bestehen kann; so wie es an den
individualen Tugenden früher dargetan worden ist.
Die dritte Forderung ist die einer durchgängigen harmo-
nischen Ordnung des Trieblebens der Gemein-
schaft, worunter zu verstehen ist: eine solche Verteilung von
Arbeit und Genuß des Arbeitsertrags, die eine ver-
hältnismäßige Entwicklung aller gesunden, d. h. unter sich
harmonierenden Triebe für alle ermöglicht und mehr und mehr
zur Wahrheit macht. Es ist dabei, wie allgemein bei den Be-
griffen „Trieb“ und „Arbeit“, nicht allein an Befriedigung des
physischen Lebens- und Genußtriebs zu denken. Um die „wirt-
schaftliche“ Funktion handelt es sich allerdings; aber diese
erstreckt sich, wie wir sahen, auf alle menschliche Tätigkeit,
sofern sie auf der materialen Bedingung verfügbarer Trieb-
kräfte beruht. Die wesentliche Bedingung einer verhältnis-
mäßigen Entfaltung aller harmonierenden Triebe in allen ist
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