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entspricht es der Natur der Erziehungsstufe, deren Zentrum
in der Willensregelung als solcher liegt.. Willentliche
Regelung des Tuns ist der Grundcharakter aller Organisation;
deswegen muß auf dieser Stufe die Organisation so merklich
hervortreten, und zwar in einer Form, die ausdrücklich als
solche auf den zu Erziehenden wirken will, die überhaupt
keinen andren Zweck hat als den, zu erziehen. Daraus ver-
steht sich die ganze Eigentümlichkeit der Erziehung, welche
die Schule leistet. Die Fügung des ganzen äußeren und selbst
inneren Verhaltens in eine feste Gesetzesordnung, die den in
die Schule Eintretenden gleich von der Schwelle an umfängt,
genau so lange, als er ihr zugehört, festhält und während
dieser Zeit fast unausgesetzt überwacht, findet in der Tat
sonst nirgends ihresgleichen. Man mag den Waffendienst an-
führen, der eine selbst noch straffere, bis ins Einzelne aus-
gearbeitete Regelung aufweist, wo sozusagen kein Muskel
zucken darf außer auf Kommando. Aber teils fällt das ganz
unter den Begriff Schule; es wird doch da jedes Einzelne
gelehrt und gelernt, eingeschult, „exerziert‘; teils ist es im
Vergleich zu der hier gemeinten eine höchst einseitige Art der
Schulung. Dem leicht übertriebenen Drill in der einzigen Rich-
tung der körperlichen und zwar nur in bestimmten Beziehungen
verstandenen. körperlichen Ausbildung steht gegenüber eine
fast gänzliche Abwesenheit positiver Disziplin nach andern
z. B. moralischen Seiten; wogegen die eigentliche Schule die
köstliche Aufgabe hat, alle Seiten der menschlichen Ausbildung
systematisch zu umspannen und in normale Beziehungen zu
setzen.
Aus unserem Prinzip versteht sich die Notwendigkeit einer
solchen Organisation, und zwar für eine bestimmte mittlere
Stufe zwischen Kindheit und gereiftem Menschentum. Offen-
bar reicht die allgemeine Erwägung dazu nicht aus, daß über-
haupt ein geregeltes Tun des Erfolges sicherer ist. Dem
stände gegenüber, daß Freiheit gerade in der Erziehung
wahrlich auch ihr Recht hat; ein Bedenken, das mehrere
große Theoretiker sogar dahin geführt hat, den Schulbetrieb
der Bildung, eben jene gepriesene äußere Regelung der Bil-
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