Full text: Sozialpädagogik

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male Element der äußeren Willensregelung in der Erziehung 
verhalten, und zwar muß die Form, wie dort, als etwas 
Eigenes, in sich Gegründetes zum Bewußtsein kommen. Das 
leistet die Schule, und sie hat darin ihre ganz eigentümliche, 
in sich abgeschlossene Aufgabe. 
Auch erstreckt sich dies formale Element tatsächlich auf 
alle Seiten oder Richtungen menschlicher Bildung. So gehorcht 
zwar schon die ungeschulte Sprache des Kindes der Sprach- 
regel; sie ist ihm praktisch so wohl bewußt, daß es sie sogar 
weit strenger beobachtet als die Sprache der Erwachsenen, 
die weit mehr Ausnahmen kennt. Aber diese Regelmäßigkeit 
ist größtenteils nur mechanische Wirkung des Gesetzes der 
Sparsamkeit oder richtiger des Trägheitsgesetzes. Etwas ganz 
Anderes ist es, die Regel als solche auffassen, sie in eigenem 
abgesonderten Bewußtsein haben und sein Sprechen ihrer 
Herrschaft systematisch unterstellen, wie es die Schule lehrt. 
So walten schon im Aufbau der menschlichen Wahrnehmungen 
die schlichtesten Gesetze der Mathematik, Mechanik, Optik usw. 
Der Blick, die Führung der Hand, fast jede Bewegung der 
Glieder folgt dem Gesetze des kürzesten Weges. Auch kann 
man nicht sagen, daß diese Gesetzmäßigkeit dem Kinde gänz- 
lich unbewuüßt bliebe. Das zweijährige Kind z. B., das seinen 
Baukasten einräumt (was das intelligenteste Tier ihm nicht 
nachtut) oder seine kleinen Bauten aufführt, beweist mit der 
Tat die praktische Kenntnis einfachster geometrischer, mecha- 
nischer, optischer Verhältnisse. Aber etwas ganz Anderes ist 
es, das Gesetz als solches abzusondern und in einem eigens 
darauf gerichteten Bewußtsein festzuhalten. | 
Das ist der eigentliche Unterschied zwischen Schulerziehung 
und Hauserziehung. Der Ort und die sonstigen äußeren Um- 
stände, die Person des Lehrenden, das alles macht ihn nicht 
aus. Ein sonst durchaus schulmäßiger Unterricht kann da- 
heim von den Eltern, ein ganz hausmäßiger in eigenem Lokal 
von angestellten Personen, getrennt von der Familie, unter 
öffentlicher Leitung und Aufsicht erteilt werden. Auch der 
Umfang der Leistung entscheidet nicht. Wir erkannten es 
schon. als eine Art optischer Täuschung, daß der geistige 
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