Full text: Sozialpädagogik

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begreift sich: das logische Gesetz zwar ist an sich nicht Gesetz 
des Willens, aber das Denken nach dem Gesetz, das Denken 
des Gesetzes selbst, dies Tun steht unter der Botmäßigkeit des 
Willens. Der Unterricht lehrt nicht bloß richtig denken, er lehrt 
richtig denken wollen; er lehrt es, indem er in der Kraft des 
logischen Bewußtseins selbst, der Gedankenkonzentra- 
tion, die Kraft zu wollen, nicht bloß blinden Antrieben zu 
folgen, in Tätigkeit setzt und dadurch entwickelt. 
So mag man von „erziehendem Unterricht‘ reden. Öfter 
freilich hat das. allzu bequeme Schlagwort gedient zu ver- 
schleiern, daß das Zentrum der Schulerziehung notwendig 
im Unterricht des Verstandes liegt. Dieser schließt ein wesent- 
liches Stück der Willensbildung zwar ein, aber enthält nicht 
das Ganze und Eigentümlichste der letzteren. Das verbleibt 
dem „Leben‘“; dem Leben vor, neben und nach der Schule; 
auch dem Leben in der Schule, denn auch sie ist ja ein Leben, 
d. i. eine Form organisierter Gemeinschaft, aber nur eine neben 
andern; ein Staat im kleinen, wie man richtig gesagt hat; damit 
zugleich das vorzüglichste Mittel der Einlebung in die weiteren 
sozialen Ordnungen, die den aus der Schule Austretenden dann 
mit ernsterem Zwang umschließen. 
Indem wir so den Beitrag der Schule zur Willensbildung 
genau umgrenzen, verkürzen wir ihn wahrlich nicht. Er reicht 
ganz so weit wie der Anteil des Intellekts an der Willens- 
entwicklung und wie die Bedeutung der sozialen Ordnungen 
für sie. Daraus folgt aber, daß die Schule ihre erziehende 
Wirkung ganz nur als Nationalschule zu entfalten ver- 
mag. Ihre Grundidee ist, daß an dem Segen der Schulung nicht 
bloß alle teilhaben, sondern in gewissem Sinne alle gleichen 
Teil haben sollen. 
Dieser gewisse Sinn bedarf aber erst sorgfältiger Fest- 
stellung. Alle menschliche Bildung ist in der Wurzel eine, 
die zu entwickelnden Grundfähigkeiten sind in allen nicht 
geistig Verstümmelten vorhanden und in allen dieselben. 
Aber das begründet noch nicht die Forderung gleicher Schulung, 
denn es gilt nur von den generellen Grundfähigkeiten; im be- 
sondern sind die Anlayen vielmehr äußerst verschieden. Der 
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