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wie sie material das Werk darstellt, das durch die erziehende
Übung und Lehre schrittweis‘ der Vollendung entgegenge-
führt‘ wird.
Hieraus läßt nun das, worauf wir ausgehen, die Form
der willenbildenden Tätigkeit, also der erziehenden Übung
und Lehre, sich ableiten. Übung im praktischen Sinne!) ist
jedes erziehende, gemeinschaftliche Tun, praktische Lehre die
erziehende Verständigung der so Tätigen über dieses ihr
Tun. Daß aber beides erziehend, d. h. willenbildend sel,
dazu sind die bekannten ‘drei Stücke erforderlich: es muß
zunächst das Interesse angeregt, die erst dämmernd sich ent-
wickelnden Triebkräfte durch Aufforderung, Reizung, An-
zebot geeigneter Objekte in Bewegung gesetzt, wie durch
Anruf aus dem Schlummer geweckt; zweitens dem erwachten,
zur Betätigung drängenden Trieb die Einheit der Richtung,
die Zielsicherheit, Sinn und Bedürfnis nach Regel und Gesetz
eingeprägt werden; und eben‘ damit drittens dem nunmehr
bewußten Tun auch die Richtung auf durchgängige Kin-
heit des Zieles, das Qelbstbewußtsein der Idee aufgehen.
Damit wäre das Werk der Erziehung vollendet, indem fortan
der zur Freiheit entlassene, selbstbewußte Wille die rechten
Wege sich selber vorzeichnen würde, ohne des Führers zu
bedürfen. Das Lernen und Fortschreiten hört zwar nie auf,
aber die Belehrung und Leitung durch Andre wird Selbst-
Lbelehrung, Selbstleitung.
Dies Dreifache nun gestaltet sich in der Gemeinschaft des
Lehrenden und Lernenden, indem diese ganz in derselben
Stufenfolge sich entwickelt und schrittweis vertieft. Die erste
Stufe ist die der sinnlichen Abhängigkeit, in der sich die leicht
bewegten, ihrer selbst kaum bewußten Triebe in enger An-
schmiegung an den Willen des Führenden noch wie weiches
Wachs biegen und formen lassen. Hier geht die Gemeinschaft
noch völlig auf. im unmittelbarsten, zartesten gegenseitigen
Mitempfinden, wie zwischen Mutter und Säugling. Im
ı) Über diesen Begriff der erziehenden Übung und Bergemanns System
der Erziehungsfunktionen vgl. Rheinische Blätter für Erziehung und
Unterricht, 75. Jahrgang, 1901, S. 211 £.