261
2 der Not.
7 Anderen
VIEL Sefnt
A WOrtlich.
MT elonen
; SCUED das
U geweckt
N
nö N Ze n
An
Nageoan
Zögline
WIE, nicht
AUCH den
FS Tut Ae
1320 nicht
% herstung,
\Diel, we
mtwortlich
At AP hat
ehnldieen
* Ninn and
Ader anch
I GE
2 d
Ar nıpni
sen. Aw
nd Schal.
BT Dürer
5 daß die
UT:
SICHET
& zwischen
762 Nivea
ın. daß der
x an dich
n+ arreicht
an: gerade
die drastischen Mittel aber verfehlen diese Wirkung am sicher-
sten, weil sie allem Begriff gar zu fern stehen. Ihr Sinn wird
nicht verstanden, die Strafe wird ganz anders genommen,
als sie gemeint ist. Das Kind versteht am Ende nur: man ärgert
sich gegenseitig, und der Stärkere behält‘ die Oberhand. Das
wird im Eifer, das Haus- oder Schulregiment aufrecht zu halten,
leicht übersehen. Man nimmt den sichtlichen Erfolg der augen-
blicklichen Bändigung der Widerspenstigkeit für einen Sieg der
Erziehung, zu dem so viel gehört und der sich so schwer
beurteilt; während tatsächlich die Gemeinschaft zwischen Er-
zieher und Zögling einen Riß bekommt, dessen Fortbestand alle
weitere Mühe der Erziehung vereiteln kann.
Der Hauptfehler liegt darin, daß man, zufrieden mit dem
augenblicklichen Erfolg, den Widerstand des Zöglings zu
brechen und sein äußeres Tun in die Richtung zu zwingen,
die man für notwendig hält, das Wesentlichste von allem,
wodurch allein auch das Tun dauernd gesichert wird, näm-
lich das eigene Wollen und Einsehen, nicht nur zu wecken
versäumt, sondern durch sein blindes Dreinfahren geradezu
verhindert. Verpflichtung besteht auch ohne Einsicht und
Willen des Verpflichteten. Aber dennoch hat man, wo es sich
am Erziehung handelt und nicht um bloße Regierung, die
aufs Erziehen verzichten zu können meint, durchaus Unrecht,
nicht auf Einsicht und Willen, sondern lediglich auf Durch-
setzung der Forderung hinzuwirken. Gerade der echte Sinn
von Autorität und Gehorsam wird damit verkannt.
Gehorsam ist allerdings notwendig, aber er ist auf keiner,
auch nicht auf der untersten Stufe der Erziehung, identisch mit
Willenlosigkeit, mit Verzicht auf eignen Willen. Er bedeutet
im Gegenteil den allgemeinen Willen, seinen Willen im
besonderen dem des Führenden, weil Besserwissen-
den, unterzuordnen.
Das ist der allein achtbare Grund der Autorität: die An-
erkennung, daß der Führer besser bekannt sein muß mit dem
Weg, den man zu gehen hat. Dies Zutrauen ist vom Ge-
führten, solange er selbst des Weges unkundig ist, allerdings
zu verlangen, anders könnte er auch nicht zu der Höhe