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entgegen, die man nur auf vernünftige Ziele, d. h. dahin lenken
sollte, daß sie zugleich als Arbeit d. i. Gestaltung sinnlichen
Stoffs Gelegenheit gibt, die Tugend des lautern Sachsinns, der
Wahrheit gegen die Sache daran zu üben, zugleich den Se gen
der Arbeitsgemeinschaft an sich zu erfahren. In
solchem allen aber erhält und stärkt sich jene unmittelbare
familienhafte Gemeinschaft, aus der wir die Elemente zu dem
allen hervorwachsen sahen. Man verbleibt auf diese Weise in
unlöslicher Beziehung zur materialen Grundlage des Menschen-
daseins in aller und jeder Richtung. Ein Losriß erfolgt nicht,
es muß nur, was erst ein Ganzes schien, ja es für die frühere
Entwicklungsstufe auch war, jetzt an das größere Ganze sich
anschließen, da es an sich freilich kein Ganzes ist.
Und nicht anders verhält es sich mit dem zweiten Elemente
der Erziehung, der bewußt gewollten Organisation. Auch
sie muß bleiben, sie darf nur nicht mehr Selbstzweck sein, oder
auch nur zu sein scheinen. Insofern sie heteronomen Charakter
trägt, widerstrebt ja ihr am meisten das einmal voll erwachte
Selbstbewußtsein des jugendlichen Menschen, der im beglückten
Finden seiner selbst eher den Trieb hat, von allen bloß äußeren
Ordnungen sich loszumachen. Ihm muß zumeist der Zwang
einer Schule widerstreben, in der irgend ein engherziger Geist
waltet, die es nicht versteht, die natürliche Lockerung des
äußeren Zwanges sich zur rechten Zeit von selbst vollziehen zu
lassen. Aber die Gemeinschaft selbst erhält sich dabei nicht
nur, sondern sie erschließt erst jetzt ihren tiefsten und letzten
Sinn; sie erhält die neue Bedeutung freier Gemeinschaft.
Nicht umsonst läßt Platos Diotima aus der sich auseinander-
setzenden und verständigenden Zwiesprache die vergeistigte
Liebesgemeinschaft und damit die Ideenschau entspringen, die
dann schon unmittelbar den Drang in sich trägt, zeugungs-
kräftig in der Gestaltung des Gemeinlebens sich zu
betätigen. Das ist der neue Sinn der Gemeinschaft, der auf dieser
Stufe klar wird: die gegenseitigeaäutonome Verstän-
digung als einzige, endgültige Begründung der Gemeinschaft:
der Sinn jener echtesten Gerechtigkeit, als der Gleich-
achtung der sittlichen Person im Andern, und in jedem Andern.