Full text: Sozialpädagogik

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in der Reihe der Interessen das vorzüglichste sei. Sondern das 
Wollen bleibt uns etwas Eigenes, welches in dem, was man 
Interesse nennt, vielleicht schon keimhaft zu Grunde liegt und 
eigentlich es regiert, nicht umgekehrt aus ihm sich herleitet. 
Fürs Wollen aber ist das sittliche Gesetz in dem Sinne, und 
nicht bloß abgeleiteterweise, bestimmend, daß sich allein in 
Gemäßheit seiner alles besondere Wollen unter die Einheit 
eines beherrschenden Wollens fügt. Diese notwendige Einheit 
des Wollens lehnt Herbart ausdrücklich ab, und so bleibt seine 
Pädagogik bei jener „Vielseitigkeit“ der Interessen schließlich 
stehen, die, wie längst empfunden wird, eine reine Zielbestim- 
mung überhaupt nicht zuläßt. 
Dagegen steht Pestalozzi mit uns auf dem Boden der 
reinen. Spontan&ität der menschlichen Bildung überhaupt, und 
dann des unbedingten Primates des sittlichen .Gesetzes. Also 
besteht zwischen seiner und Herbarts Grundlegung der KEr- 
ziehungslehre ein innerer Gegensatz, den weder das selbstver- 
ständliche Zusammentreffen beider in so manchem Einzelsatze, 
noch irgend eine mildere Auslegung zum Verschwinden bringen 
kann. 
Die auffallendste und bedenklichste Folge der Herbartschen 
Ansicht ‚vom „erziehenden Unterricht‘ bei ihren heutigen 
Anhängern ist, daß ihnen für den selbständigen Wert der Ver- 
standesbildung oft fast jedes Gefühl abhanden kommt. Nicht 
zufrieden damit, daß der Unterricht des Verstandes zur KEr- 
ziehung des Willens unentbehrlich ist, sehen sie in dieser nun 
auch sein ganzes und ausschließliches Ziel. Wissen ist nicht 
Selbstzweck, Wissen vergeht, so ruft man uns fortwährend zu. 
Aber mindestens von dem Grundgesetze der Bewußtseins- 
einheit, welches mit dem Verstehen und nur durch es das echte 
Wollen begründet, vom Gesetze als letzter Form der Erkennt- 
nis überhaupt kann unmöglich gesagt werden, es sei nur ein 
dienendes Mittel; das man, nachdem es seinen Dienst ver- 
richtet hat, in die Ecke werfen dürfte. Sodann aber organisiert 
sich doch unter dem eigentümlichen Formgesetz des Ver- 
stehens eine eigene intellektuelle Welt, die zunächst rein in 
sich aufgefaßt und anerkannt sein will. und die unter dem
	        
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