Full text: Sozialpädagogik

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zu richten haben. Wollen heißt, sich für eine Sache einsetzen. 
Auch der schlechteste Mensch setzt für seine schlechte Sache 
sich ein, das heißt, er will; und indem er will, verzichtet er 
tausendfach auf Lust, nicht bloß in sichrer Erwartung größerer 
Lust oder zu Vermeidung größerer Unlust. Gerade der ent- 
schlossene Verbrecher ist hier eine gute Beweisinstanz. Es mag 
ursprünglich eine bestimmte Lust gewesen sein, die er sich 
verschaffen wollte. Aber nachdem sie einmal zum Gegenstand 
seines Willens gleichsam verhärtet ist, fragt er kaum mehr, ob 
er die gewollte Lust auch tatsächlich wird genießen können, ob 
er sie wenigstens nicht durch weit mehr Unlust erkauft. Er 
steht nicht länger unter dem blinden mechanischen Gesetz der 
Anziehung der Lust und Abstoßung der Unlust, sondern unter 
dem eignen Gesetz des Willens. Das Objekt, die Sache hat 
für. ihn fortan eine selbständige Geltung, die gegen den 
bloßen Lusttrieb sich behauptet. Was ist denn eine solche 
Sache? Nichts als der Gegenstand des Willens, sofern durch 
ihn eine gewisse Einheit der Regel des Tuns gesetzt ist. 
Es ist also die eigene Form des Willens, die sich darin über 
die Materie mächtig erweist. 
Dies kennen wir nun schon als die Tatsache der Willens- 
freiheit, die also ‘mit der Tatsache des (eigentlichen) 
Wollens ohne weiteres gegeben ist. Sie besagt zunächst nur die 
unleugbare Tatsache, daß wir wählen, das heißt, daß wir 
urteilen, und nach dem Entscheid des. praktischen Urteils 
unsern Willen bestimmen. Schon im bloßen Urteilen liegt eine 
Freiheit, sogar im nur theoretischen. Denn auch in ihm wählen 
wir, nämlich zwischen wahr und falsch. Wir legen von uns aus 
dem Objekt diese Qualitäten bei, die von keiner gegebenen 
Existenz entlehnt werden können (alles Urteil über Existenz 
setzt ja vielmehr sie schon voraus), sondern unserem Bewußt- 
sein ursprünglich gehören und nur ihm etwas bedeuten. Ebenso 
sagen die praktischen‘ Prädikate, recht und verkehrt, gut und 
schlecht, nicht irgend eine Naturbeschaffenheit des beurteilten 
Objekts aus, sondern Merkmale, die ihm allein kraft unseres 
Urteilens zukommen und allein in diesem eine Bedeutung 
haben. Indem aber das praktische Urteil diese Prädikate seinem 
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