Full text: Sozialpädagogik

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rischen Denkens kein Hindernis, den ersten Satz als bedingungs- 
los gültigen zu denken und in dieser Geltung als Richtschnur 
der Wahrheit an unser stets bedingtes Denken über das, was 
sei, anzulegen, so ist auch nicht die Bedingtheit unseres 
empirischen Strebens ein Hindernis, als bedingungslose Be- 
dingung der Richtigkeit, der Bestandhaftigkeit des Strebens 
zu denken, daß es in sich und mit anderem anerkanntem 
Streben nicht in Widerstreit stehe, und diese Bedingung als 
kritischen Maßstab an jedes empirische Streben anzulegen. Die 
„Freiheit“ dieser Kritik ist keine andre, als die wir in der 
Form des Willens überhaupt anerkannt haben. Die Herrschaft 
der Form über. die Materie des Wollens erreicht darin erst ihre 
volle Konsequenz, daß das praktische Urteil bei keinem empi- 
rischen Ziel als letztem stehen bleibt: eben weil jedes empirische 
Ziel nur ein bedingtes, nie ein absolut letztes ist. Damit ist aber 
schon gesagt, daß nichts andres als das reine Formgesetz des 
Wollens, das Gesetz der durchgängigen Einstimmigkeit, der 
absoluten Richtungseinheit des Wollens, zum Maßstab 
des praktischen Urteils endgültig dienen .kann. Warum dieser 
Maßstab gilt, hat so wenig Sinn zu fragen wie, warum der 
Satz des Widerspruchs gilt. Es gibt überhaupt keine Begrün- 
dung, überhaupt kein. Urteilen mehr, wenn nicht dieser letzte 
Maßstab gilt; es ist widersinnig, eine Begründung zu fordern 
für einen Satz, der selbst die Voraussetzung jeder Begründung 
ist. Nur im Stufengang der Entwicklung des Denkens ist die 
Besinnung auf dies tatsächlich Erste vielmehr das Letzte, was 
erreicht wird. So liegt die Forderung der Kinstimmigkeit, und 
zwar als absolute, allem praktischen Urteilen, also, da jedes 
bestimmte Streben gewissermaßen ein Urteilen ist, allem 
bestimmten Streben schon zu Grunde, wenngleich ohne Be- 
wußtsein. Auf der Stufe des eigentlichen Wollens ist auch 
schon eine Einheit des Strebens bewußt, aber nur als Einheit 
dieses Strebens, nicht des Strebens in seiner Ganzheit. Doch 
gäbe es auch keine besondere Einheit, kein bestimmtes Objekt 
des Wollens ohne das Formgesetz der Einheit überhaupt. Was 
auf der dritten Stufe hinzukommt, ist nur das ausdrückliche 
Bewußtsein dieses formalen Gesetzes, welches seine not- 
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