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rischen Denkens kein Hindernis, den ersten Satz als bedingungs-
los gültigen zu denken und in dieser Geltung als Richtschnur
der Wahrheit an unser stets bedingtes Denken über das, was
sei, anzulegen, so ist auch nicht die Bedingtheit unseres
empirischen Strebens ein Hindernis, als bedingungslose Be-
dingung der Richtigkeit, der Bestandhaftigkeit des Strebens
zu denken, daß es in sich und mit anderem anerkanntem
Streben nicht in Widerstreit stehe, und diese Bedingung als
kritischen Maßstab an jedes empirische Streben anzulegen. Die
„Freiheit“ dieser Kritik ist keine andre, als die wir in der
Form des Willens überhaupt anerkannt haben. Die Herrschaft
der Form über. die Materie des Wollens erreicht darin erst ihre
volle Konsequenz, daß das praktische Urteil bei keinem empi-
rischen Ziel als letztem stehen bleibt: eben weil jedes empirische
Ziel nur ein bedingtes, nie ein absolut letztes ist. Damit ist aber
schon gesagt, daß nichts andres als das reine Formgesetz des
Wollens, das Gesetz der durchgängigen Einstimmigkeit, der
absoluten Richtungseinheit des Wollens, zum Maßstab
des praktischen Urteils endgültig dienen .kann. Warum dieser
Maßstab gilt, hat so wenig Sinn zu fragen wie, warum der
Satz des Widerspruchs gilt. Es gibt überhaupt keine Begrün-
dung, überhaupt kein. Urteilen mehr, wenn nicht dieser letzte
Maßstab gilt; es ist widersinnig, eine Begründung zu fordern
für einen Satz, der selbst die Voraussetzung jeder Begründung
ist. Nur im Stufengang der Entwicklung des Denkens ist die
Besinnung auf dies tatsächlich Erste vielmehr das Letzte, was
erreicht wird. So liegt die Forderung der Kinstimmigkeit, und
zwar als absolute, allem praktischen Urteilen, also, da jedes
bestimmte Streben gewissermaßen ein Urteilen ist, allem
bestimmten Streben schon zu Grunde, wenngleich ohne Be-
wußtsein. Auf der Stufe des eigentlichen Wollens ist auch
schon eine Einheit des Strebens bewußt, aber nur als Einheit
dieses Strebens, nicht des Strebens in seiner Ganzheit. Doch
gäbe es auch keine besondere Einheit, kein bestimmtes Objekt
des Wollens ohne das Formgesetz der Einheit überhaupt. Was
auf der dritten Stufe hinzukommt, ist nur das ausdrückliche
Bewußtsein dieses formalen Gesetzes, welches seine not-
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