1405 MACHT — MACHTBLUME
yildlich: man konnt es.. prophezeien, dasz hier ein kleiner
(krieg) zwischen dem ehepotentaten und der andern feind-
lichen macht ausbrechen werde. J.PauL uns. loge 1,112. vgl
groszmacht, landmacht (oben sp. 124), seemacht.
12) freier von einem etwas, das regiert oder mitregiert, noli-
tisch oder in hinsicht auf unser leben: die nationalversamm-
jung ist die gesetzgebende macht, der bundesrath die voll-
ziehende macht in der Schweiz; die gesetzgebende macht
spräche hier (auf der schaubühne) durch fremde symbolen zu
dem unterthan. SCHILLER hist.-krit. ausg. 3,522; heute, heute
hat eine unsichtbare macht unser handwerk geadelt! räuber
4, 5; keine irdische macht widersteht den erwählten der hei-
ligen. KLInGER Otto 21, 29;
nichts soll mich von Jesu scheiden,
keine macht der finsternis,
keine herrlichkeit, kein leiden. GELLERT 2,220;
(jeder) huldiget der furchtbarn macht,
die richtend im verborgnen wacht.
ScHILLER kraniche des Ibykus;
. wagst du dich
mit jener macht, die mich bedroht, zu messen? GörTHE 9,348;
im plur.: nicht als ob ich zweifelte, sie (die justiz) werde
mich zeitig genug finden, wenn die obern mächte es so
wollen. ScHiLLER räuber 5,2; die obern mächte nicken mir
ihr schreckliches ja herunter, kabale u. liebe 5,6; nicht vor
mir, vor den unsichtbaren mächten, die neben mir stehen,
auf die kniee! GöTHE 14, 129; dem heiligen ...das uns un-
sichtbar umgehend allein gegen die ungeheuren zudringenden
mächte beschirmen kann. 17, 378; .
wer nie die kummervollen nächte
auf seinem bette weinend sasz,
der kennt euch nicht, ihr himmlischen mächte. 18,217;
nur der Kr eignet jenen mächten,
die das dunkle schicksal fÜechten,
SCHILLER hist.-krit, ausg. 11,55;
doch mit des geschickes mächten
ist kein ewger bund zu flechten. 310 (ylocke v. 144);
strauchelt der gute und fällt der rechig,
dann jubiliren die höllischen mächte. Macbeth 1,1;
im ausrufe?
9 himmlische mächte, es ist mein sohn!
braut von Messina v. 2314.
13) macht, für einen theil der kopftracht: darumb sol das
weib eine macht auf dem heubt haben, umb der engel willen.
1 Cor. 11, 10, mit der glosse: macht, das ist der schleier oder
decke, dabei man merke, das sie unter des mannes macht
zei, gen. 3. BIinDsEILS bibel 7,558,
14) macht endlich, zeugungsglied, eine bedeutung die sich
wieder an macht oben 2, aber in dem besonderen, sonst nicht
mehr zu belegenden sinne der zeugungskraft anschlieszt! wirt
einer gestochen drei zwerchfinger oben von dem nabel bis auf
die macht, das ist ein grosze wund. BRAUNSCHWEIG chirurg.
(1498) 17°; von den harten drüsen, die sich under den uchsen
und oberhalb des schenkels an der macht erheben. Rırr
chirurgei (1559) 2, 89°; das kraut zerknütscht und auf die ge-
schwulst der macht geleget, wehret der hitz. TABERNAEMONT.
7110; diese salben gebrauchet, den verharten bauch darmit
zu erweichen, auf den nabel und umb die macht herumb
zeschmieret. 1133.
MACHTANSEHEN, n.: hofft er die sachen durch macht-
ınsehn sich unterzuordnen. VARNHAGEN fageb. 6, 119.
MACHTANWACHS, m.: wie waltet da ein so starkes ge-
fühl von machtanwachs, persönlichem recht und königlicher
selbständigkeit. RAnkE engl. gesch. 1,190.
MACHTARM, m. manus potens STIELER 54: der geber alles
zutten wolle ihn mit seinem machtarm erhalten. BuTscHkKY
hd. kanzelley 540.
MACHTARM, adj. arm an macht: ein machtarmer könig.
MACHTAUSRUF, m. gewaltiger ausruf:
(lie musik ist) wie die rede des thiers tonreich, des
gebietenden löwen
machtausruf in der wüst. Voss Luise 3,2,540.
MACHTBAU, m. herscherreichthum und gewalt (vgl. macht 10),
zinem bau verglichen: Waldemar II. bluthespritzter machtbau
sank auf einen stosz zusammen. DAHLMANN dän. gesch. 2,174.
MACHTBESITZ, m.: machtbesitz, zu dem der könig Anton
von Navarra gelangt war. RAnkE franz. gesch. 1,402;
in angestammter hoheit machtbesitze. RücKErRT 136,
MACHTBLUME, f. pancratium, machllilie; eine gattung meist
ausländischer zwiebelofhanzen. NEMNICH 4. 841.
MACHTBOTE — MACHTGEWALT 1406
MACHTBOTE, m. bevollmächtigter gesandter * machtbott legatus
TAALER 280°; Leonhard von Velsegke ritter, Henrich Her-
varth, machtboten des kaisers Friedrich. HALTAUS 1285.
MACHTBOTSCHAFT, f. gesandtschaft und gesamtheit der
jesandten. HALTAUS 1286,
MACHTBRIEF, m. literae mandati. ebenda.
MACHTEIGNUNG, f. aneignung von gewalt: fassungslosig-
zeit neben wahn, machteignung neben träger hingebung.
ya Na Sore 1, 252.
MACHTENTSETZT, part. der kraft beraubt, entblöszt: gebun-
lene und machtentsetzte arme teufel. AYRER Proc. 3, 2.
MACHTFREI, adj.: macht- sive reichsfrei, exemtus imperü
STIELER 559, .
MACHTFÜLLE, f. fülle einer herscher- oder richterlichen
jewalt: so dasz alles wie ein werk der machtfülle des königs
arscheint. NIEBUHR 1,537; freiheit der plebejer, sich von leibes-
trafen, welche der consul kraft seiner machtfülle ausge-
‚prochen, auf das gericht der ihrigen zu berufen. 555.
MACHTGEBÄRDE, f. haltung und erscheinung gewaltiger art:
und er (gott) sprach das wort: es werde!
da en ein schmerzlich ach!
als das all, mit machtgebärde,
in die wirklichkeiten brach. GöÖöTHE 3,83.
MACHTGEBER, m. geber einer vollmacht: (wir räte) hahen
‚.inn die seele unserer herren und machtgeber . . einen leib-
ichen eid geschworen, HALTAus 1286 (von 1527). auch heute
noch in gerichtlicher und kaufmännischer sprache üblich? vor-
schriften des machtgebers (an den bevollmächtigten). entschei-
lungen des reichsoberhandelsgerichts 18,337.
MACHTGEBUNG, f. concessio, permissio, liberae potestatis
"ati0. STIELER 650,
MACHTGEBOT, n. gebot als ausflusz der herschergewalt?
und wenn du must durch todesnoth,
auf deines gottes machtgebot,
aus dieser welt nun scheiden, kirchenlied b, HALTAUS 1286;
und aus seiner grünen welle
steigt der schilfbekränzte gott,
wälzt den schweren flosz zur stelle
auf der göttin machtgebot. SCcCHILLER d. eleus. fest v. 154:
so hemmt er zwar mit strengem machtgebot
den rohen ausbruch ihres (der söhne) wilden triebs,
braut von Messina v. 41:
nun schwand die freiheit herrischem machtgebot.
Voss 3,31;
wie schreitet königlich der leu,
schüttelt die mähn in die lüfte!
er ruft sein machtgebot
durch wälder und klüfte. UHLAND ged, 386;
zuch sofern es nur durch gebärde ausgedrückt wird:
sein antlitz strahlt, wie morgenroth;
auf nas und stirn herrscht machtgebot.
das machtgebot, das drauf regiert,
wird hui! durch seinen arm vollführt. BörGEr 51°
MACHTGELD, n. geld, gebühr, die von einem bevollmäch-
igten in einem prozesse erlegt werden musz:! und das dem
zeschwornen gerichtsprocurator, welcher den machtmann hei
gerichten andingen sol, das gebuhrliche und bei gerichten
geordnete machtgeldt von jar zu jar, so lange der handel
jei recht schwebet, erleget werde. breslauische gerichtsordnung
10n 1591 bei HALTAUS 1286.
MACHTGEBRAUCH, m.: dem herrschenden alle hellen
;rundsätze seines machtgebrauchs benehmen. Dya Na Sore
i, 282.
MACHTGEFECHT, n. gefecht, kampf der gewalt oder der
rjewalten
nur meer und erde haben hier gewicht;
ist jenem erst das ufer abgewonnen,
dasz sich daran die stolze welle bricht,
80 tritt durch weisen schlusz, durch machtgefechte
das feste band in alle seine rechte. GörTHE 13,259.
MACHTGEFÜHL, n. gefühl der macht oder gewalt, die einem
nnewohnt: nur derjenige, welcher mit kraft und muth, aus
macht- und reichthums-gefühl handelt, geht rasch und kühr
vorwärts. KLINGER 11, 159.
MACHTGENOSSE, m. genosse der herschergewalt? drei juhre
nachher ernannte Diocletian den Galerius, Maximinian den
Yonstantius, zu Cäsarn, in welcher eigenschaft sie zwar an
würde den Augusten nachstanden, doch aber die ihnen an-
rertrauten provinzen als machtgenossen regierten, STOLBERG
0, 27.
.MACHTGEWALT, f. gewalt die aus der machtstellung eines
herschers flieszt: man spiegelte ihm (dem könige) falsche be-
‚riffe von der ausdehnung seiner rechtmäszigen machtgewalt