Full text: L. M. (6. Band)

1637 MARKELN — MÄRKER 
weil ihnen ein springer fehlte, so machten sie einen über- 
Nüssigen hauer, durch eine marke dazu (so 1753, später ge- 
ändert durch ein merkzeichen). LESSING 1,141; so wie man 
oft ein gemeines steinchen, das besondre flecken oder 
sprünge ‚hat, aufhebt und behält, so laszt meine liebe zu 
euch eine marke von werth an dieser Kleinigkeit sein. Fr. 
MÖLLER 2,183; die thiere, die gott einmal als solche an- 
stellen will in seiner zweiten welt, hat er mit den deut- 
lichsten marken auf diese gesetzt, z. b. maul-, stink-, pflanzen- 
und andere thiere. J.PauıL freih.-büchl.. 101; die marke bildel 
auch einen gegenstand für sich, aus papier, metall oder ähnl. 
hergestellt, zum ausweis dienend: auf den brief eine marke 
kleben (zum ausweis des gezahlten portos), eine hriefmarke, 
freimarke; den wechsel mit einer marke versehen (zum aus- 
weis des entrichteten wechselstempels); der diener gibt eine 
marke über das in der garderobe ahgelieferte kleidungsstück ; 
hunde, die keine marke tragen (der bezahlten steuer), werden 
weggefangen; marke bei den spielen, spielmarke: 
lange kann man mit marken, mit rechenpfennigen zahlen. 
SCHILLER hist.-krit, ausg. 11,105; 
waaren haben jetzt eine schutzmarke zur verhütung der fälschung. 
von dieser waarenmarke her erlangt marke auch den begriff 
der qualität” er raucht eine feine marke cigarren; die marke 
rothwein, die er uns vorsetzte, war nicht die beste; mehl 
beste marke holte bis jetzt 5 dollar. Weserzeitung 1866, 
MARKELN, verb. ‚sich balgen: sieht nach dem fusz, ver- 
bindet und markelt sich mit dem vieh herum. Tıeck Cev. 
1,301. niederd. markeln, die hände worin haben, manschen, be- 
tasten. brem. wb. 3, 132; in Leipzig margeln; aber auch mergeln, 
hetasten, zerkniltern, zerreiben. ALBRECHT 169% 
MÄRKELN, werb. statt märkteln (wie marken für markten 
steht, s. unter dem letzteren), feilschen? \ 
sie kawft und merkelt, wie sie wil, ‘ 
so schaw ich zw, und schweig stockstil. .. 
H. Sacus fustn. sp. 1,152,167. 
MARKEN, werb. mark enthalten: ein gerader und innwendig 
markender stengel. THURNEISZER erdgewächse 3. 
MARKEN, verb. mit einem mark, zeichen, versehen , ahd. 
markön, gamarkön, significare, terminare, notare, mhd. be- 
marken, vermarken, ags. mearcian, nord. merkia; notare 
marken Dıer. 383°; in bezug auf das bestimmen einer grenze: 
lerminare undermarchen Dıer. 580°; tirol. marchen, marksteine 
setzen ScHöpr 422; wenn in Asiens fetten waiden die stämme 
der unbefleckten hirten sich mehren, so marken sie ihre 
waiden oft friedlich. PeEsTALOozzı 7,106; von‘ dem versehen 
eines gegenstandes mit einem kennzeichen, besonders einer waare, 
wie niederd. marken, ein kennzeichen geben, besonders den zu 
versendenden sachen oder kaufmannswaaren ein zeichen geben 
brem. wb. 3,130: mit solcherlei stempel, unter welchem viel- 
leicht mancher seiner hochehrwürdigen amtsbrüder ausge- 
präget sein mag, war der wackere pastor zu Lindenberg 
nicht gemarket. Siegfr. v. Lindenb. 1,55; 
wie Kain gemarkt von gottes hand. 
A. v. Droste-HüLsHOFF ged, (1873) 381. 
MARKEN, werb. eine mark, ein gewisses gewicht in sich ent- 
halten: wann das kupfererz market, das ist, wenn der 
centner erz 20, 30 und mehr mark silber gibt. FrıiscH 1,644‘; 
»gl. lothen 2, oben sp. 1206, 
MARKEN, vwerb. für markten, s. d. 
MARKENLOS, adj. ohne grenze: 
es stürzte sich in markenlose räume 
mit dunkler sehnsucht mein verwegner lauf. Körnzr 2, 5, 
MARKENSCHUTZ, m. ‘gesetzlicher schutz der marke auf 
handelswaaren und der so bezeichneten waare selbst? reichs- 
zesetz über den markenschutz. 
MARKER, m. agrimensor. FrıscH 1, 643°. 
MÄRKER, m. theilhaber einer mark (nr. 6 und 7, sp. 1634), 
mhd. merkere: zum ersten han die märker merkerding ge- 
hegit. weisth. 1,575 (Rheingegend, von 1421); die merkere aber 
„.wyseten samentlichen eimudiclichen und ungezweiet den 
obgenan. m. gn. h. von Menze obersten schurer schirmer 
und merker der vorgeschriben marken. 4,534 (von 1429); 
vgl. dazu ausmärker, inmärker; bewohner einer mark (nr. 9 
sp. 1635); heute verstehen wir unter Märker einen bewohner der 
mark Brandenburg, aber auch einen solchen der grafschaft Mark: 
ists, wo der Märker eisen reckt? 
ARNDT ged. (1840) 210; 
„ol. auch Steiermärker, Altmärker, Neunärker, Uckermärker., 
MÄRKERDING — MARKETENDERZELT 1638 
MÄRKERDING, n. gericht der märker. weisth. 1,575 (s. d. 
telle unter märker); märkerding, in der Wetterau, forst- und 
valdgericht. JAcoBsson 6, 517°; märkergeding, judicium posses- 
:orum sylvae alicujus forestale. Friscn 1,643 
MÄRKERMEISTER, m. vorsteher der märker. Frisch 1, 643°. 
MÄRKERRECHT, n. recht der märker, markrecht, forstrecht. 
MARKERSCHÜTTERND, parf.: ein kurzer markerschüttern- 
ler krach (beim donner). FreyTAG handschr. 1, 131. 
MARKERSEIGERT, part. im mark, in der körperkraft er- 
;chöpft (vgl. erseigern fh. 3, 982): mit den hlinzlenden, glasz- 
ziterigen, kruckenstupfigen , stimmaunzenden, sinnstumpfen, 
markersäugerten, ruckengrimmigen, ohrensausigen kopfschüt- 
jelern, die verglasurte bleienfarbe gesicht haben. Garg. 61°. 
MARKETENDER, m. wirt und lebensmittelverkäufer bei den 
;oldaten im felde. dem ‘ital: mercatante entlehnt, seit dem 
16. jahrh. im deutschen zu finden, und wol mit den lands- 
inechten aus deren italiänischen feldzügen hereingekommen; die 
‚orm hat sich von jenem ital. worte aus zu mehr deutschem 
klange allmählich herausgebildet? (es ist) verbotten, dasz unter- 
wehrendem gottesdienst und predig. kein wein, bier oder 
jergleichen durch die mercatanten auszgezapft und verkauft 
werde, reuter-bestallung zu Speyer 1570, xLvı; es soll keiner 
die marcatanten inner- oder auszerhalb dem läger plündern. 
LxxXXV; kompt ein mercatenter, der schreit und sagt: 
hoscha, hoscha, jhr kriegsleit wist! 
ein notturft brodt vorhanden ist, .. 
wer desz bedarf, der thu nicht harn, 
sondern kauf, weil zu kaufen ist. 
J. AYRER 296° (1478, 16 Keller); 
hör, mercatenter, ich hört drausz, 
dasz du hast brodt gerufen ausz. ebenda (1478, 24); 
jewöhnlich schon seit dem 16. jahrh. als markatenter, marke- 
tenter, oder in der heutigen form marketender: markatenter, 
sudler und andere jhres gleichen. Kırcyuor mil. disc. 95; 
zo soll ein jeder (landsknecht) die markhendender unbeleidigt 
assen. MongE anz. 1839 sp. 171 (von 1583); kaufschender, 
narkedenter, beschissene pfeffersäck. FıscHART groszm. 88; 
neine soldaten aber sein im krieg, nur die sudler, marke- 
‚enter, trossen und dergleichen ziehen dem krieg nach. 
ZINKGREF apophth. 1,173; warum soll der trosz im lager, 
ınd der ganze schwarm von juden und marketentern einerlei 
)»hre mit dem soldaten haben? MösEr phant. 2,159; im 
5. jahrh. in der französelnden schreibung marquatender, mar- 
juetender: officierer, soldaten oder marquatender. MiıcrRÄLIUS 
ılt. Pomm. 5,279; (beute) wormit ich mich treflich mundirte, 
.. meinen eignen beutel spickte, und zu zeiten bei dem 
narquetendern mit den kerln (soldaten) ein maas wein trank. 
Simpl. 3,19 Kurz; das volk sprach schon zu dieser zeit, wie 
1och jetzt, marketener, marketenner: so hättestu eine marke- 
ener-hure mögen aussuchen. Cur, WEIsE erzn. 11 Braune; 
narketenner, mercator castrensis STIELER 1246; marketender .. 
nsgemein sagt man nur marketenner. FrıscH 1, 645°. 
MARKETENDEBREI, f. geschäft des marketenders? eine marke- 
‚enderei errichten, aufschlagen, betreiben; marketennerei 
reiben, propolam esse, in castris negoliari STIELER 1246. 
MARKETENDERHAFT, adv.: indessen freuten wir uns so 
narketenderhaft eingerichtet zu sein, um hohe wie niedere 
arquicken zu können. GöTHE 30, 105. 
MARKETENDERHÜTTE, f. tahbernn annonariü, marketenter- 
gütte STIELER 869, 
MARKETENDERIN, f. mercatrix casirensis. FRIscH 1,645’: 
narketenderin (kommt und bringt wein). ScHiLLER Wallenst. 
'ager , 5. auftr.; (sie) schalt grimmig auf die gegenwärtigen 
ürsten und heerführer, die so grosze mannschaft in ein 
and brächten, wo die marketenderin ihr handwerk nicht 
reiben könne. GöTHE 30, 97. 
MARKETENDERISCH, adj. und adv. more mercatorum ca- 
$rensium. Frisch 1, 645°; marketennerisch STIELER 1246. 
MARKETENDERN, verb. mercatorem castrensem agere. Frisch 
za. 0.7 marketennern StiELER; kein soldat darf marketen- 
lern, ohne des obersten und generals bewilligung. JAcoBsson 
517% 
MARKETENDERPFERD, n. pferd eines marketenders? marke- 
‚ennerpferde, suffarraneorum bigae STIELER 1441. 
MARKETENDERZELT, n.: herein ins marketenderzelt dort, 
müssen vor eins zusammen saufen, eh wir weiter reden, 
Fr. MÜLLER 3, 221; 
und das dort ist mein marketenderzelt. 
SeHLLER Wallensteins lager, 5, auftr. 
103%
	        
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