1107 OBERZÖLLNER — OBHANDEN
OBERZÖLLNER, m. oberzolleinnehmer. GöTHE 24,33; auch
‚berzoller ScHusaRrt br. 1,39 (== hauptzoller 386).
OBERZUNFT, f.: wir haben (in der gelehrtenrepublik) vier
‚uhende und eilf wirksame zünfte, diese werden gewöhn-
icher oberzünfte, und jene unterzünfte genannt. KLoPsTocK
12,8.
OBEWENDIG, s. obwendig.
OBFRAU, f. gebildet wie obmann. nach der Augsburger heb-
ammenordnung (bei BıRLINGER 363°) waren die obfrauen zur
obsicht und direktion über die hebammen verordnet.
OBGEWALT, f. übergewalt (vergl. obergewalt) :
gezähmt von obgewalt, LANGBEIN (1854) 3,130.
OBGEWICHT, n. übergewicht:
Irum fühlt’ ich seit der stunde
ein süszes obgewicht!
du warst mir überwunden,
ich war es fürder nicht. RücKkErTt 1,203.
OBGLEICH, s. ob A, 4, b, sp. 1054 ff.
OBHABEN, verb. 1) haben auf: sie seind sambt dem schüff
ınd obhabendem (darauf befindlichem) vraub in dasz läger..
zefüert. S. BürstTEr 76. vgl. obhabend bei 3.
2) darüber (über dem feuer) haben und kochen lassen STAUB-
FoBLER schweiz, idiot. 1, 50: ich habe noch den schweinen ob.
GoTTHELF geld und geist (1859) 160.
3) über sich, auf sich haben, vorhaben: was jeder in der
ausführung obhat (was ihm obliegt). Dyanasore 3,103; schweiz.
»b han, im sinne haben, mit etwas beschäftigt sein. STAUB-TOBLER
1,50; martic. obhabend wie vorhabend mit passivischer bedeutung
(gramm. 4, 66), besonders kanzleimäszig und dasselbe nachahmend :
sie solten sehen, dasz sie ihre obhabende geschäftsverrich-
tjunge auf das allerkürtzest vorbrechten. ScHhuppius 403; habe
‚ch vilmehr seiner höflichkeit, als obhabender schuldigkeit
beizumessen. BurtschKY kanzl.ı 501; sie wollen belieben, sich
‚. von ihren obhabenden vornehmen verrichtungen dieszmal zu
entbrechen. RABENER (1755) 3,45; Obhabende pflichten. Scam.?
1,16; als ob er lieber sein eigen leben wagen, als sich in
zefahr setzen sollte, der obhabenden pflicht, die erde zu
hevölkern . .. keine folge leisten zu können. WIELAND 8, 235.
OBHALB, adv. und präp. was oberhalb: obhalb diesem
quartier .. sahe ich viel kerls uff einem hauffen ligen. Pnrı-
ANDER (1650) 1, 393; schweiz. obhalb Rapperschwyl lag das fest
schlosz Utznaberg. UsTER: 2, 71.
OBHALT, m. f. schützender halt über einem (s. ob einem
halten sp. 1049): obhalt und bewahrung des allerhöchsten.
SCHOTTEL 641”; der vilgetreuen obhalt gottes (empfehlend).
3ZuTSCcHKY kanzl. 541.
OBHALTER, m. protector STIELER 740,
OBHALTUNG, f. protectio, defensio STIELER 746: vermittelst
‚öttlicher gnadenführung und des heiligen geistes obhaltung.
neuspross. palmbaum 4.
OBHAND, f. was oberhand: dasz gott. . das pabstthum an
nelen orten die obhand wieder bekommen lasse. SPENER,
Wackernagels leseb. 3.1, 947, 10.
OBHANDEN, zusammengerückt aus ob handen (fh. 4?, 325),
nur noch in oberdeutschen mundarten statt vorhanden gebräuch-
lich. Scum.? 1,16, 1121. GoTTHELF geld und geist (1859) 185: ob-
ıaanden sein, in manibus, ad manum, oraesto esse, instare,
‚mminere DENZLER 216°. ALER 1488;
der höllen angst obhanden war. SPEE gold, tugendb. 141;
wir haben mehrmal schon gehabt die sach obhanden,
D. v. D. WERDER Ariost 25,132,1;
zusz allem dem ist leichtlich abzunehmen, dasz etwas der-
zleichen obhanden. PHILANDER (1650) 1, 530; wenn etwan tu-
nult oder gefahr obhanden. ÖOLEARIUS Oriental. insuln 149; in
solchen fällen sagt es einem das gewissen, dasz die straffen
ler begangenen ubelthat obhanden. pers. rosenth. 3, 22; dasz
sine so nahe veränderung obhanden sei. Simplic.1, 760, 14.
2, 844, 11; mangel an der natur obhanden ist. J. PrÄTorıius
storchs wqu. 434; ob zwar wol mehre dergleichen fragen...
obhanden. WinDMAnn Fausts leben 211 K.;
wie treulich er gewacht, wen etwas war obhanden.
Rıst Parnasz 63;
dasz viel wichtigere ursachen obhanden. BurschHKy Patm. 2;
wann er (puls) nicht richtig gehet, alsdann gewislich ein
mislaut der gesundheit in der menschlichen constitution ob-
handen ist. 397; wenn ein könig obhanden. 892; wie dann
zu beiden . . , solche vorschläge obhanden. LemNITZ 2, 273
(vom 4%. 1700): wenn ein schweres. . . werk obhanden war.
OBHÄNDIG — OBIG 1108
Yelsenb. 2, 498, — schon in dieser prädicativen stellung ward die
usammenrückung als ein adjectiv aufgefaszt, das dann in altri-
mutiver stellung flexion angenommen hat (wie vorhanden): von
liser obhandenen Rosischen cavalcada nachricht dorthin zu
ringen. Simplic. 2, 105, 13; meine obhandene schuldigkeit.
JOTSCHKY kanzl. 41; fleiszig beten, damit gott das obhandene
ibel nicht verhenge. Patm. 1783 (550); obhandene feindselig-
zeiten. 887; kauffer und verkauffer pflegen zu solcher zeit
‘während der kauf geschlossen wird) der obhandenen handlung
mablässig nachzudenken. HompErc 3,1,18”; dem obhandenen
ȟndnis keinen eintrag thun. HEILMANN Thuc. 267. 307. 697;
lie obhandene gefahr. ScHhm.* 1, 1121.
OBHÄNDIG, adj. auf der hand liegend, da, gegenwärtig (vgl.
»bhanden): als mir die unmöglichkeit, meinen willen werk-
‘tellig zu machen, obhändig war. Borscaky kanzl. 164.
OBHERR, m. was oberherr: als der obherr des schiffes
ılle anker einwerfen liesze. WirsungG Ochini apologen 5. 40.
OBHERRSCHAFT, f. was oberherrschaft:
wohlauf, . , der die obherschaft du hier zu vertheidigen
vorhast.
Voss Arist,, die wolken 558;
doch du von der eigenen ohbherschaft bist froh zu benagen
den abfall. 684.
OBHERRSCHEN, werb. herrschend obwalten: es herrschte
labei etwas dämonisches ob ...das dämonische scheint so
nächtiger natur zu sein, dasz es am ende doch recht be-
1ält. ECKERMANN gespr. 2,317. mit dativ, herrschen über:
jetzo soll Aineias mit macht obherrschen den Troern,
. Voss Il. 20,307;
das (Österreich) in dem bruderbund unzählige völker vereinet,
und den vereinten durch weisheit, mild’ und gerechtigkeit
obherrscht. PyrkKer Zunis. 3,114;
;ntgegenherrschen, entgegenstreben :
drum gen norden und süden zugleich fortzieht des magnetes
zwillingsstrom, und dem zug obherrschen die feindlichen
pole. 1,313.
OBHOLZ, n. was abholz, abraum, afterschlag. Heppe wohlred.
Jäger 29°; schweiz. hohe alpweide über dem wald. STAUB-TOBLEB
‘, 50.
OBHUT, f. die hut ob etwas, inspectio, custodia STIELER 869,
lefensio, protectio , tutela ALER 1488” (vergl. obacht, obschutz,
»bsicht): in den spätern zeiten stand blos der könig in des
‚olkes, und das volk in des königs obhut. Möser 5,27; ein
ler obhut der gelehrten anvertrautes gut. KAnT 6,344; wer
ınter meiner obhut (gedr. abhut) und einwirkung steht.
ÄLOPSTOCK 12, 378;
dann sendet dir günstigen fahrwind
irgend ein gott, der dich in obhut hält und bewahret.
Voss Od. 15,35;
lie zum bau und unterhalt (des Straszburger münsters) .. be-
timmten güter und einkünfte .. (waren) der obhut der stadt-
orgesetzten anvertraut worden. GÖTHE 39, 363; er War... SO-
;leich aufgebrochen, sie und ihren sohn unter seine obhut
u nehmen. SCHILLER 9,286;
seit entlediget dieses land
der holden obhut. PLATEN 2,260;
schon im nächsten jahre kehrte er zurück nach England,
welches seine meiste obhut verlangte. DAHLMANN dän. gesch.
‚105; in eurer obhut steht die manaer und der strom. FrREvrAG
:hnen 4, 206.
OBIG, adj. und adv. eine weiterbildung von ob adv. und präp.
vergl. obhrig).
1) adj. ober WeınnoLD schles. wb. 66°; oben (vorher) genannt,
resagt, angeführt: der fürst.., so mich begleitet und obiger
zestalt vom erdboden hinweg geholet hatte. Simplic. 1, 744, 10;
lie obige schale. LOHENSTEIN Arm. 1, 1118°; die obigen drei
deen. Kant 4,258; ein neues beispiel zu der obigen an-
nerkung. LEssING 6, 501; vertheidigung des recensenten gegen
»bige antikritik. ScHiLLER 6, 335; obiger satz ist aus ... ab-
‚eschrieben, ImmErMann Münchh.? 2,164; substantivisch, das
»bige: das ist aus dem obigen klar. Kanr 6,204; das läszt
ich aus dem obigen schlieszen. GöTHE 51,17; um wieder aufs
\bige zu kommen. J.Pauı grönl. proz. 1,72; obiges kannst du
ıbdrucken lassen oder nicht. AUERBACH ges. Schr. 18, 199.
2) adv. oben, vorher: dein obig vermeinter (obaenannter)
'reund. BurschkYy kanzl. 262.
3) als präposition, oberhalb, über, mit dativ: obig dem wege.
veisth. 1, 595 (vom j. 1517); obig Lautzenhruck 638 anm. (vom
1689) und so nach hessisch, nassauisch VILMAR 289. KEHREIN
9208.
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