II. Kapitel: Unterricht im 18. Jahrhundert. 233
C 326 und D 252 Thaler. Endlich wurde aus der Geometrie die Lösung
folgender Aufgaben verlangt: 1. „Durch 3 gegebene Punkte einen Kreis
zu ziehen“ und 2. „Zu zwei gegebenen Linien die dritte Proportionale zu
finden.“ Beide wurden mit Hinzufügung von Zeichnungen richtig
gelöst.®)
Die Aufgaben in der Arithmetik beschränkten sich also auf die Lei-
stungen eines Quintaners und Quartaners, die in der Geometrie auf die
eines Tertianers, während die mündliche Prüfung nicht einmal Sicherheit
in den Tertianerkenntnissen verriet. Das Oberschulkollegium bestätigte
die Wahl des Kandidaten zum Rektor in Saalfeld.
Mit der Instruktion vom 22. Februar 1787 beginnt in Preußen die
staatliche Regelung des Schulwesens. Das Oberschulkollegium tat im
folgenden Jahre noch einen zweiten Schritt mit einer Abiturientenprüfungs-
instruktion, die durch das Königliche Edikt vom 23. Dezember 1788 ver-
öffentlicht wurde. Jedoch war in diesem Erlaß noch nichts über die Gegen-
stände vorgeschrieben, in denen geprüft werden sollte. Mit diesen beiden
Erlassen wird Preußen der erste deutsche Staat, der das höhere Schul-
wesen in feste Normen zu bringen sucht. Die Durchführung der Neu-
gestaltung des höheren Schulwesens und die Entwicklung des exakt-
wissenschaftlichen Unterrichts unter dem Einflusse der staatlichen Ver-
fügungen gehört dem nächsten Zeitraum an.