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II. Kapitel: Unterricht unter dem Einfluß der staatlichen Verfügungen. 281
Mathematik und Physik als Hauptfach wählen, die Prüfung in keinem der
andern Fächer ganz ablehnen, nur derjenige, welcher bloß an Real-
schulen Mathematik und Naturwissenschaften zu lehren vorhat, darf
die Prüfung im Griechischen und Hebräischen ganz ablehnen und statt
der lateinischen Sprache die französische für die Abfassung einer der
schriftlichen Arbeiten wählen. Alle Kandidaten werden aber in Philo-
sophie, Pädagogik und Theologie geprüft. Je nach dem Ergebnis der
Prüfung wird die facultas docendi in® drei Abstufungen erteilt, für die
unteren, die mittleren und die oberen Klassen.
Nachdrücklich wird von Schulze hinzugefügt, daß auch „von den
Kandidaten, welche in der Mathematik, Physik und der Naturbeschreibung
gar keinen Unterricht erteilen wollen, dennoch die Kenntnis der eben ge-
nannten Wissenschaften insoweit zu fordern ist, als es nötig ist, um den Zu-
sammenhang des mathematischen, physikalischen und naturhistorischen
Studiums mit der Gesamtbildung des Menschen und das Verhältnis dieser
Wissenschaften zu den anderen Lehrgegenständen einzusehen und richtig
zu würdigen. Offenbar folgt Schulze hier der Anregung, die er selbst als
Schüler Wolfs in dem von diesem gegründeten philologischen Seminar zu
Halle erhalten hat, von dem so viele der zu seiner Zeit in allen Teilen
Deutschlands in neuhumanistischem Sinne wirkenden Schulmänner aus-
gegangen sind. Wolf hat sich über die Aufgabe des Seminars in dem
von ihm ausgearbeiteten Entwurf folgendermaßen geäußert: ‚Die Se-
minaristen müssen aus dem eigentlichen philologischen Studium ihr
Hauptstudium machen, dabei aber andere zur Humanität gehörende
Kenntnisse nicht außer acht lassen, namentlich die verschiedenen Teile
der Geschichte und die vornehmsten Zweige der Philosophie, Mathematik
und Physik, so daß sie neben dem philologischen Kursus auch darüber
einige Vorlesungen zu besuchen haben. Solche, die mehr Neigung zur
Mathematik als zur Philosophie haben oder mehr als zur allgemeinen
Historie, müssen mehrere Teile jener Wissenschaften hören, damit es einst
den Schulen nicht an Lehrern hierin fehle. Jeder aber muß in der Mathe-
matik außer mathesis pura besonders die allgemeinen Anfangsgründe der
Astronomie und Mechanik erlernen, soviel zur heutigen Aufklärung und
zum Verständnis der alten Dichter nötig ist.‘ Indem Schulze diese Ge-
danken Wolfs in sein Prüfungsreglement aufnimmt, sucht er einerseits
mehr Fachlehrer für Mathematik und Naturwissenschaften zu gewinnen,
andererseits auch die Philologen im Notfall für diese Fächer brauchbar
zu erhalten. In demselben vom 20. April 1831 datierten Edikt wird auch
das Probejahr eingeführt, um „die Lehrgeschicklichkeit der. Kandidaten
des höheren Schulamts weiter auszubilden und ihre praktische Brauchbar-
keit genauer kennen zu lernen‘. Man kann nicht umhin, diese Maßnahmen
Schulzes als wohl geeignet zu bezeichnen, um auch für den Physikunterricht