Full text: Geschichte des naturwissenschaftlichen und mathematischen Unterrichts (1. Band)

282 V. Abschnitt: Das neunzehnte Jahrhundert. 
tüchtige Lehrkräfte zu gewinnen, jedoch konnte sich ihre Wirksamkeit 
erst allmählich fühlbar machen. 
Der besseren Heranbildung von Lehrern für die naturwissenschaftlichen 
Fächer sollen auch die an den Universitäten in Bonn (1825), Königsberg 
(1834) und Halle (1837) eingerichteten naturwissenschaftlichen Seminare 
dienen, deren Besuch den Studenten, die sich auf die Lehramtsprüfung 
vorbereiten, angelegentlich empfohlen wird. Schulze selbst nimmt in seiner 
Prüfungsordnung darauf Rücksicht® indem ein Zeugnis über die Teilnahme 
an den Übungen eines naturwissenschaftlichen Seminars den Kandidaten 
von einer naturwissenschaftlichen Prüfung befreit. 
Auch der Abiturientenprüfung widmet Schulze seine Aufmerksamkeit ; 
er erläßt am 12. Juni 1834 ein neues „Reglement für die Prüfung der zur 
Universität übergehenden Schüler‘, in dem für die Mathematik folgende 
Bestimmungen aufgestellt werden: In der schriftlichen Prüfung wird die 
Anfertigung einer mathematischen Arbeit verlangt, „deren Gegenstand 
die Lösung zweier geometrischen und zweier arithmetischen Aufgaben aus 
den verschiedenen in den Kreis des Schulunterrichts gehörenden Abschnitten 
oder eine nach bestimmten, vorher anzugebenden Rücksichten geordnete 
Übersicht und Vergleichung zusammengehöriger mathematischer Sätze‘ 
ist. Die mündliche Prüfung formuliert das mathematische Lehrziel der 
Gymnasien wie folgt: „Fertigkeit in den Rechnungen des gemeinen Lebens 
nach ihren auf die Proportionslehre gegründeten Prinzipien, Sicherheit 
in der Lehre von den Potenzen und Wurzeln und von den Progressionen, 
ferner in den Elementen der Algebra und der Geometrie, sowohl der ebenen 
als der körperlichen, Bekanntschaft mit der Lehre von den Kombinationen 
und mit dem binomischen Lehrsatze. Leichtigkeit in der Behandlung 
der Gleichungen ersten und zweiten Grades, eine geübte Auffassung in 
der Trigonometrie und hauptsächlich eine klare Einsicht in den Zusammen- 
hang sämtlicher Sätze des systematisch geordneten Vortrages.‘“ Auch die 
Physik bleibt Gegenstand der mündlichen Prüfung, und die an die Abi- 
turienten zu stellenden Anforderungen werden dahin normiert, daß von 
den Examinanden „eine deutliche Erkenntnis der Hauptgesetze der Natur, 
namentlich der Gesetze zu verlangen ist, welche mathematisch, jedoch 
ohne Anwendung des höheren Kalküls, begründet werden können“. In 
der Naturbeschreiung wird die Kenntnis der allgemeinen Klassifikation 
der Naturprodukte, Übung im Beschreiben derselben und Bildung der 
Anschauung verlangt. 
Schulze hält somit das von Süvern aufgestellte Lehrziel der Gymnasien 
in der Mathematik und den Naturwissenschaften in seinem vollen Umfange 
aufrecht, und als infolge der Schrift des Medizinalrats Lorinser 1836 „Zum 
Schutze der Gesundheit in den Schulen“ der Überbürdungsstreit entsteht 
und der gymnasiale Lehrplan einer gründlichen Revision unterzogen wird,
	        
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