282 V. Abschnitt: Das neunzehnte Jahrhundert.
tüchtige Lehrkräfte zu gewinnen, jedoch konnte sich ihre Wirksamkeit
erst allmählich fühlbar machen.
Der besseren Heranbildung von Lehrern für die naturwissenschaftlichen
Fächer sollen auch die an den Universitäten in Bonn (1825), Königsberg
(1834) und Halle (1837) eingerichteten naturwissenschaftlichen Seminare
dienen, deren Besuch den Studenten, die sich auf die Lehramtsprüfung
vorbereiten, angelegentlich empfohlen wird. Schulze selbst nimmt in seiner
Prüfungsordnung darauf Rücksicht® indem ein Zeugnis über die Teilnahme
an den Übungen eines naturwissenschaftlichen Seminars den Kandidaten
von einer naturwissenschaftlichen Prüfung befreit.
Auch der Abiturientenprüfung widmet Schulze seine Aufmerksamkeit ;
er erläßt am 12. Juni 1834 ein neues „Reglement für die Prüfung der zur
Universität übergehenden Schüler‘, in dem für die Mathematik folgende
Bestimmungen aufgestellt werden: In der schriftlichen Prüfung wird die
Anfertigung einer mathematischen Arbeit verlangt, „deren Gegenstand
die Lösung zweier geometrischen und zweier arithmetischen Aufgaben aus
den verschiedenen in den Kreis des Schulunterrichts gehörenden Abschnitten
oder eine nach bestimmten, vorher anzugebenden Rücksichten geordnete
Übersicht und Vergleichung zusammengehöriger mathematischer Sätze‘
ist. Die mündliche Prüfung formuliert das mathematische Lehrziel der
Gymnasien wie folgt: „Fertigkeit in den Rechnungen des gemeinen Lebens
nach ihren auf die Proportionslehre gegründeten Prinzipien, Sicherheit
in der Lehre von den Potenzen und Wurzeln und von den Progressionen,
ferner in den Elementen der Algebra und der Geometrie, sowohl der ebenen
als der körperlichen, Bekanntschaft mit der Lehre von den Kombinationen
und mit dem binomischen Lehrsatze. Leichtigkeit in der Behandlung
der Gleichungen ersten und zweiten Grades, eine geübte Auffassung in
der Trigonometrie und hauptsächlich eine klare Einsicht in den Zusammen-
hang sämtlicher Sätze des systematisch geordneten Vortrages.‘“ Auch die
Physik bleibt Gegenstand der mündlichen Prüfung, und die an die Abi-
turienten zu stellenden Anforderungen werden dahin normiert, daß von
den Examinanden „eine deutliche Erkenntnis der Hauptgesetze der Natur,
namentlich der Gesetze zu verlangen ist, welche mathematisch, jedoch
ohne Anwendung des höheren Kalküls, begründet werden können“. In
der Naturbeschreiung wird die Kenntnis der allgemeinen Klassifikation
der Naturprodukte, Übung im Beschreiben derselben und Bildung der
Anschauung verlangt.
Schulze hält somit das von Süvern aufgestellte Lehrziel der Gymnasien
in der Mathematik und den Naturwissenschaften in seinem vollen Umfange
aufrecht, und als infolge der Schrift des Medizinalrats Lorinser 1836 „Zum
Schutze der Gesundheit in den Schulen“ der Überbürdungsstreit entsteht
und der gymnasiale Lehrplan einer gründlichen Revision unterzogen wird,