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Allgemeiner Teil.
wissen Bestandes an Mineralien trotzdem nicht entbehren. Damit ist bald
die Notwendigkeit eines besonderen Vorbereitungszimmers nicht mehr
von der Hand zu weisen, zumal ja auch in größeren. Schulen Versuchs-
anordnungen aufgebaut oder Schülerapparate bereitgelegt werden müssen
schon zu Zeiten, wo die eigentlichen Arbeitsräume noch durch Unterricht
belegt sind. Zu den genannten Zimmern kommt ferner als wünschenswert
ein Dunkelzimmer sowie ein Raum für Akkumulatoren und starke Säuren,
Damit stellt das chemische Unterrichtszimmer mit seinen Nebenräumen
in der modernen Schule einen ganzen in sich geschlossenen Komplex dar.
Die Zusammengehörigkeit wird am besten auch äußerlich gekennzeichnet,
indem die Chemieräume von der übrigen Schule durch einen besonderen
Gangabschluß getrennt sind. Hierdurch sind Klagen über üble Gerüche
von vornherein ausgeschlossen. In dieser Vollständigkeit kann nun der
Staat verhältnismäßig selten, kleine Gemeinden überhaupt nicht bauen.
Für die größeren Städte aber bedeutet die Unterhaltung einer wohlausge-
statteten Schule ein beträchtliches Opfer, welches sie zum Vorteil der
Jugend bringt.
Alle Räume, in welchen praktisch gearbeitet wird (das Dunkelzimmer
ist hierbei ausgenommen), müssen in Bodenfläche, Höhe und Fensterfläche
beträchtlich über das sonstige Maß der schulhygienischen
Anforderungen hinausgehen: hier wird die Luft nicht nur durch die
Anwesenheit der Schüler aufgebraucht, sondern auch noch durch zahlreiche
Gasflammen; ferner wird sie verschlechtert durch die Verbrennungsprodukte
zahlreicher Versuchsobjekte, durch riechende und nichtriechende schädliche
Gase und Dämpfe verschiedenster Art. Die Notwendigkeit eines Venti-
lators ist sogar unter Umständen noch besonders ins Auge zu fassen. Jeden-
falls muß in den Arbeitsräumen Gelegenheit gegeben sein, unerwünscht
heftig auftretende Gasentwicklungen mittels Abzügen so schnell wie
möglich ins Freie zu befördern. Unter Hinweis auf die große Feuers-
gefahr erscheint die Forderung nach möglichst vielen Wasserleitungshähnen
berechtigt. Der Unterrichtsbetrieb selbst verlangt ebenfalls das Vorhanden-
sein von Wasser und von Abgüssen, dazu aber auch Heizgas, elektrische
Einrichtung, künstliche Beleuchtung, unter Umständen Fensterverdunk-
lung, Projektionsvorrichtungen usw. Über diese Punkte soll nun das vor-
.‚jegende Kapitel Aufschluß geben.
Der Grundriß der chemischen Unterrichtsräume in ihrer
Gesamtheit entzieht sich im allgemeinen dem Einfluß des Chemielehrers,
Er wird bestimmt vom Baumeister, welcher sich selbst wieder abhängig
jühlt von der äußeren Gestalt und Fassade des Hauses, vom Verlauf des
zur Verfügung stehenden Flügels, von der Lage der Treppen und Haus-
Aure. Selbst in dem seltenen Fall, daß die Wünsche des Fachlehrers
erfüllt werden, ist dennoch die Anordnung der Räume höchstens in den