Full text: Methodik des chemischen Unterrichts (4. Band)

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Allgemeiner Teil. 
gedacht, wie auch aus den entsprechenden Verfügungen betreffs der Real- 
anstalten hervorgeht. 
Die Verteilung des naturwissenschaftlichen Unterrichts (in Physik und 
Chemie) geschieht an den Realanstalten nach folgendem Schema: 
ON UN OM UI OI 
v0... (2) 4 5 5 5 
4 6 6 6 6 
An den Realgymnasien 
An den Oberrealschulen 
Für Realgymnasien und Oberrealschulen lautet das Lehrziel: Kennt- 
nis der wichtigsten Elemente und ihrer hauptsächlichsten, besonders 
anorganischen Verbindungen sowie die Grundgesetze der Chemie. Bei der 
Oberrealschule außerdem eine erweiterte Behandlung der organischen 
Chemie. Zur Erreichung des Ziels für Physik, Chemie und Biologie stehen 
'n der Untersekunda des Realgymnasiums 4, der Oberrealschule 6, der 
Realschulen 5—6 Stunden zur Verfügung. Die Lehraufgabe lautet für 
Chemie der U II: Vorbereitender Lehrgang der Chemie und Mineralogie, 
ım Realgymnasium im Anschluß an die Naturbeschreibung oder an die 
Physik, an der Oberrealschule in gesonderten Lehrstunden. Für O II sind 
für Physik und Chemie zusammen in den Realgymnasien 5, in den Ober- 
realschulen 6 Stunden vorgesehen: Methodische Einführung in die Chemie. 
Grundzüge der Atomlehre. Chemische Zeichensprache. Die Prima hat, mit 
gleicher Stundenzahl wie die O II als Aufgabe der Chemie: Systematische 
Behandlung der wichtigsten Grundstoffe und der bemerkenswertesten 
Verbindungen, darunter auch einiger organischer. Erweiterung der theo- 
-etischen Teile.. Stöchiometrische Rechnungen. Elemente der Mineralogie 
ınd Kristallographie. Einfache Arbeiten im Laboratorium. An der Ober- 
realschule außerdem einige zusammenhängende Abschnitte aus der organi- 
schen Chemie. 
Zur Erreichung des Zieles werden für alle höheren Schulen Preußens 
methodische Anweisungen gegeben: 
Bei dem Unterrichte in den Naturwissenschaften ist die Aneignung 
ainer Summe einzelner, im Leben verwendbarer Kenntnisse, so schätzbar 
an sich sie ist, doch nicht das Endziel, sondern nur ein Mittel zur Förderung 
der allgemeinen Bildung. Der Schüler soll lernen, seine Sinne richtig zu 
gebrauchen und das Beobachtete richtig zu beschreiben; er soll einen 
Einblick gewinnen in den gesetzmäßigen Zusammenhang der Natur- 
arscheinungen und in die. Bedeutung der Naturgesetze für das Leben; 
ar soll auch, soweit dies auf der Schule möglich ist, die Wege verstehen 
jernen, auf denen man zur Erkenntnis dieser Gesetze gelangt ist und ge- 
langen kann. Anschauung und Versuch haben im Unterrichte einen größe- 
ren Raum einzunehmen.
	        
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