32
Allgemeiner Teil.
gedacht, wie auch aus den entsprechenden Verfügungen betreffs der Real-
anstalten hervorgeht.
Die Verteilung des naturwissenschaftlichen Unterrichts (in Physik und
Chemie) geschieht an den Realanstalten nach folgendem Schema:
ON UN OM UI OI
v0... (2) 4 5 5 5
4 6 6 6 6
An den Realgymnasien
An den Oberrealschulen
Für Realgymnasien und Oberrealschulen lautet das Lehrziel: Kennt-
nis der wichtigsten Elemente und ihrer hauptsächlichsten, besonders
anorganischen Verbindungen sowie die Grundgesetze der Chemie. Bei der
Oberrealschule außerdem eine erweiterte Behandlung der organischen
Chemie. Zur Erreichung des Ziels für Physik, Chemie und Biologie stehen
'n der Untersekunda des Realgymnasiums 4, der Oberrealschule 6, der
Realschulen 5—6 Stunden zur Verfügung. Die Lehraufgabe lautet für
Chemie der U II: Vorbereitender Lehrgang der Chemie und Mineralogie,
ım Realgymnasium im Anschluß an die Naturbeschreibung oder an die
Physik, an der Oberrealschule in gesonderten Lehrstunden. Für O II sind
für Physik und Chemie zusammen in den Realgymnasien 5, in den Ober-
realschulen 6 Stunden vorgesehen: Methodische Einführung in die Chemie.
Grundzüge der Atomlehre. Chemische Zeichensprache. Die Prima hat, mit
gleicher Stundenzahl wie die O II als Aufgabe der Chemie: Systematische
Behandlung der wichtigsten Grundstoffe und der bemerkenswertesten
Verbindungen, darunter auch einiger organischer. Erweiterung der theo-
-etischen Teile.. Stöchiometrische Rechnungen. Elemente der Mineralogie
ınd Kristallographie. Einfache Arbeiten im Laboratorium. An der Ober-
realschule außerdem einige zusammenhängende Abschnitte aus der organi-
schen Chemie.
Zur Erreichung des Zieles werden für alle höheren Schulen Preußens
methodische Anweisungen gegeben:
Bei dem Unterrichte in den Naturwissenschaften ist die Aneignung
ainer Summe einzelner, im Leben verwendbarer Kenntnisse, so schätzbar
an sich sie ist, doch nicht das Endziel, sondern nur ein Mittel zur Förderung
der allgemeinen Bildung. Der Schüler soll lernen, seine Sinne richtig zu
gebrauchen und das Beobachtete richtig zu beschreiben; er soll einen
Einblick gewinnen in den gesetzmäßigen Zusammenhang der Natur-
arscheinungen und in die. Bedeutung der Naturgesetze für das Leben;
ar soll auch, soweit dies auf der Schule möglich ist, die Wege verstehen
jernen, auf denen man zur Erkenntnis dieser Gesetze gelangt ist und ge-
langen kann. Anschauung und Versuch haben im Unterrichte einen größe-
ren Raum einzunehmen.