Full text: Methodik des chemischen Unterrichts (4. Band)

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Allgemeiner Teil. 
kalischer Wissenschaft berücksichtigt werden. Ferner empfiehlt es sich, 
sowohl wichtige hygienische Gesichtspunkte, z. B. bei der Besprechung 
von Wasser, Luft, Nahrungsmitteln, als auch die Beziehungen zur Biologie 
in Betracht zu nehmen. In den praktischen Übungen sollen die Schüler 
die wichtigsten Reaktionen der Metalloide und Metalle durchmachen, 
einfache qualitative Analysen ausführen und leichte Präparate herstellen. 
Derartigen Übungen wird bei richtiger Leitung ein nicht zu unterschätzen- 
der erziehlicher Wert zugeschrieben, 
Auf eine angemessene Auswahl des Stoffes ist die größte Sorgfalt zu 
verwenden. Das Bestreben des Lehrers ist vor allem dahin zu richten, 
daß die Schüler zu eigener Beobachtung und selbständigem Denken an- 
geleitet werden, jede Überlastung mit gedächtnismäßig anzueignendem 
Lehrstoff aber vermieden wird. Größere häusliche Ausarbeitungen sind 
nur in den oberen Klassen der Realanstalten höchstens alle vier Wochen 
zu fordern. 
In der schriftlichen Reifeprüfung wird bei den Realgymnasien auf die 
Bearbeitung einer Aufgabe aus Chemie verzichtet, in der mündlichen 
erstreckt sie sich auf Physik oder Chemie. 
Die schriftliche Reifeprüfung der Oberrealschulen schreibt eine Auf- 
gabe aus der Physik oder Chemie vor, die mündliche Prüfung erstreckt 
sich auf Physik und Chemie. An die Prüfung in der Chemie sind einige 
Fragen aus der Mineralogie anzuschließen. 
Der Erlaß vom 19. März 1908 betr. Einführung des biologischen 
Unterrichts in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten findet durch 
einen zweiten Erlaß vom 4. November 1910 seine Bestätigung. Um die 
Weiterführung des naturgeschichtlichen Unterrichts durch die oberen 
Klassen der Realgymnasien zu bewerkstelligen, kann danach zu seinen 
Gunsten die Anzahl der Chemiestunden auf wöchentlich drei erhöht wer- 
den. Zu diesem Zweck sollen in Jahres- oder Halbjahresterminen ab- 
wechselnd das Latein, die Mathematik und die Physik je eine Wochen- 
stunde an die Chemie abtreten. Für die Oberrealschulen wird in dem glei- 
chen Erlaß als besonders wünschenswert bezeichnet, wenn es gelingt, „die 
verschiedenen naturwissenschaftlichen Lehrgebiete Physik, Chemie, Bio- 
logie, Geologie und Erdkunde in enge Beziehung zu setzen und zu einem 
einheitlichen, in sich geschlossenen naturwissenschaftlichen Gesamtunter- 
richt zusammenwirken zu lassen. Wenn unter Verzicht auf minder wich- 
tige Teile der natürliche Zusammenhang der verschiedenen Erscheinungen 
gebührend hervorgehoben und bei der Ausarbeitung des Lehrplanes darauf 
Bedacht genommen wird, daß das eine Lehrgebiet dem anderen vorarbeitet, 
dann erst wird nicht nur der dem Lehrgegenstand innewohnende formal- 
bildende Wert zur vollen Geltung gebracht, sondern es wird auch an Zeit 
gespart werden, so daß die den Naturwissenschaften (einschließlich der 
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