Full text: Methodik des chemischen Unterrichts (4. Band)

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Zrdkunde) auf der Oberstufe zur Verfügung stehenden 21 Stunden in der 
Regel als ausreichend angesehen werden können.“ 
Ein Erlaß über die physikalischen und chemischen Arbeiten bei den 
Reifeprüfungen vom 15. Februar 1911 beschäftigt sich auch mit einigen 
allgemeinen Fragen über die Aufgaben und die Bedeutung des natur- 
wissenschaftlichen Unterrichts der obersten Klassen. Als die Aufgaben, 
die dem physikalisch-chemischen Unterricht obliegen, werden aufgezählt: 
Anleitung zum Beobachten und zur wahrheitsgetreuen Wiedergabe des 
Wahrgenommenen, Übermittlung einer Summe einzelner im Leben ver- 
wendbarer Kenntnisse, Einführung in den Zusammenhang der Natur- 
erscheinungen und in das Werden und die Wege der naturwissenschaftlichen 
Erkenntnis. Ferner wird ausdrücklich zugestanden, daß „bei der Vielheit 
der im naturwissenschaftlichen Unterricht mit gleichem Anspruch auf 
Berücksichtigung auftretenden Stoffgebiete gerade auf der Oberstufe eine 
gewisse Freiheit in der Auswahl der eingehender zu behandelnden ... 
Naturerscheinungen unentbehrlich ist, wenn eine kräftige Weiterentwick- 
‚ung in methodischer Hinsicht gesichert sein soll.“ 
Einen bemerkenswerten Vergleich über den Bildungsgrad der Gym- 
nasialabiturienten gegenüber denen des Realgymnasiums oder der Ober- 
tealschule zieht der gleiche Erlaß: „Was der Abiturient eines Realgymna- 
siums oder einer Oberrealschule in den Naturwissenschaften vor demjenigen 
eines Gymnasiums voraushaben soll, beruht nicht so sehr in dem größeren 
Umfang positiver Kenntnisse als in dem höheren Grade wirklicher Ver- 
trautheit mit den physikalischen und chemischen Gesetzen, der Klarheit 
ihrer Auffassung und der Sicherheit ihrer Anwendung.“ 
Die Lehrpläne der höheren Mädchenschulen in Preußen. 
Über die Organisation des höheren Mädchenschulwesens in Preußen 
ist vorauszuschicken, daß als die Grundform das zehnklassige „Lyzeum“ 
Jlient. Auf dieser setzt sich, je nach dem Ziel, das die Schülerinnen er- 
streben, eine zweijährige ‚„„Frauenschule‘“ oder ein vierjähriges Lehre- 
rinnenseminar „Oberlyzeum“‘‘, auf. Nach der viert- bzw. drittobersten 
Klasse des Lyzeums kann eine „Studienanstalt‘‘ abzweigen, deren oberste 
Klasse ein Abiturium im Sinne der höheren Knabenschulen zu bestehen 
nat. . Diese sechs- bzw. fünfklassige Studienanstalt hat ihrer Richtung 
nach Oberrealschulkurse oder gymnasiale bzw. realgymnasiale Kurse. 
Für die Betrachtung der Lehrpläne in Chemie scheidet die Frauenschule 
aus, da sie naturwissenschaftlichen Unterricht (zweistündig) nur bei Be- 
Jarf erteilt. 
Das allgemeine Lehrziel des naturwissenschaftlichen Unter- 
richts ist, die Kenntnis wichtiger Naturkörper und Naturvorgänge zu 
vermitteln, in den ursächlichen Zusammenhang der Naturerscheinungen 
einzuführen, ein nachhaltiges Interesse an der Natur zu erwecken und 
Umfang und Verteilung des Lehrstoffes. 
Zu
	        
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