Full text: Methodik des chemischen Unterrichts (4. Band)

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Durch Verordnung vom 28, August 1901 wird für die Reifeprüfung 
an den Oberrealschulen vorgeschrieben: 
In der Chemie und Mineralogie muß der Schüler ausreichende Kenntnis 
von der Darstellung, den Eigenschaften und den hauptsächlichsten an-. 
organischen Verbindungen der wichtigeren Elemente, sowie von den 
stöchiometrischen Grundgesetzen nachweisen und mit den Kristallformen, 
den physikalischen Eigenschaften und der chemischen Zusammensetzung 
der wichtigsten Mineralien bekannt sein, ferner Kenntnis der für Techno- 
logie und Physiologie besonders wichtigen Verbindungen aus der orga- 
nischen Chemie besitzen. Je nachdem die schriftliche Arbeit aus der 
Physik oder Chemie entnommen war, kommt im ersten Fall die mündliche 
Prüfung in der Chemie, im zweiten die in der Physik hinzu. 
Lehrplan für die hessischen Realgymnasien. 
IIlb (U II) I11a(0O 11) Ib(UN 1a(01H 
Chemie .2.0.0.0..0 4 — 2 2 2 
Physik 3 3 3 3 
Allgemein wird vom Unterricht in ‚Naturwissenschaften auch hier 
ein gewisser Schatz von Kenntnissen verlangt, es soll im Schüler Freude 
an der Natur erweckt und die Beobachtungsgabe geübt werden. 
Als Lehrziel für Chemie wird aufgestellt: Kenntnis der Elemente 
und ihrer anorganischen Verbindungen, sowie der stöchiometrischen 
Gesetze. Lehraufgabe der Obersekunda und Prima: Anorganische 
Chemie. Stöchiometrische Übungen. 
Durch Verordnung vom 18. Januar 1893 bzw. vom 9. Juli 1906 wird 
für die Reifeprüfung an den Realgymnasien vorgeschrieben, daß Chemie 
mündlich zu prüfen ist. An die Prüfung in der Chemie sind einige Fragen 
aus der Mineralogie anzuschließen. 
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Hamburg. Lehrpläne und Lehraufgaben für die Oberrealschulen 
des Hamburgischen Staates. 
I1la (0 111) IIb (U II) Ila(0O 1) Ib(U1) Ia(01) 
Chemie .., — 2 3 2 2 
Physik. . . 3 3 3 3 3 
Dazu kommen in den drei obersten Klassen für Physik und Chemie 
je 2 Stunden Übungen (fak.) und 2—3 Stunden Biologie nebst Paläonto- 
logie (auch hier 2 Stunden Übungen fak.). 
Als allgemeines Lehrziel für Naturwissenschaften wird aufgestellt: 
Der Unterricht in den Naturwissenschaften soll die Schüler befähigen, 
die Gegenstände und Vorgänge in der Natur vorurteilsfrei zu beobachten, 
ihre wesentlichen Merkmale festzustellen, ihren ursächlichen Zusammen-
	        
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