Full text: Allgemeiner Teil (6. Band, 1. Teil)

Formalstufen: Formen der Wiederholung. ; . 197 
Behandlung sind, wodurch diese notwendig unerdkundlich werden muß, da 
das Wesen des erdkundlichen Lehrstoffes stete Verknüpfung verlangt, und 
ebenso widerspricht es dem Wesen der Geographie, daß auch die auf eine 
Zusammenfassung des Stoffes folgende Anwendung einen ganz selbständigen 
Punkt der unterrichtlichen Behandlung bildet.“ 
Kerp bezeichnet als erste Aufgabe erdkundlichen Unterrichts, Raumklar- 
heit auf dem Wege steter Anschauung zu gewinnen. So ergeben sich für ihn 
folgende Stufen: ; 
i. Stufe der Anschauung. 
a) Zergliederung, Analyse. Zerlegen, Messen des Raumbildes, 
b) Begriffsbildung, Synthese. Herausheben der wesentlichen Merkmale. 
Stufe der Erkenntnis. 
a) Beurteilung. Vergleichen, Beobachten, um zu Urteilen zu kommen. 
b) Entwicklung. Fortschreiten zum allgemein gültigen Gesetz. ; 
Stufe der Anwendung, des Wollens und Handelns, der Übung. 
Förderung der Selbsttätigkeit der Schüler. 
Stufe der Empfindung. 
Heimatliche, nationale, allgemein menschliche Gefühle, Sinn für Natur- 
schönheit wecken. 
Im Grunde genommen ist Kerps Stufengang nicht so verschieden von den 
Formalstufen, wie es nach der erwähnten schroffen Verurteilung erwartet 
werden könnte. Gewiß, das allgemeine, aus psychologischen Erwägungen ge- 
fundene Schema bedarf der Abänderung, der Anpassung an die Verhältnisse 
des einzelnen Faches. Es ist aber verkehrt, das eine Schema durch ein anderes 
zu ersetzen. Nicht jede erdkundliche Unterrichtseinheit stellt in den Mittel- 
punkt ein Raumbild; nicht jede setzt sich als Ziel die Herausarbeitung eines 
allgemeines Gesetzes. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, auch Kerps 
Schema bis zur Unkenntlichkeit abzuwandeln. 
Das gleiche gilt von einem anderen Versuche, aus der fraglichen Eigenart 
und dem seelischen Aneignungsvorgang heraus eine Darbietungsform abzu- 
leiten. Er ist von A. Steinhauff: empfohlen und in den Leitfäden von Sfein- 
hauff und Schmidt durchgeführt worden. 
Steinhauff geht von der Voraussetzung aus, daß die Karte das grund- 
legende Lehrmittel der Länderkunde ist, Aus ihr muß der Schüler zunächst 
die Vorstellung vom Bodenrelief, vom Geländebild erarbeiten. „Nur die 
Starrheit, nicht die lebendige Beweglichkeit des Raumbildes wird betrachtet, 
denn durch die Heranziehung der Lebenserscheinungen muß die Bildung von 
Raumvorstellungen durch Komplex mit Kausalvorstellungen beeinträchtigt 
bzw. erschwert werden.‘ Die Auffassung des Geländebildes wird in einen 
Totaleindruck und in eine Einzelbetrachtung zerlegt. In einer zweiten Dar- 
1 Arn, Steinhauff, Zur Gestaltung des Jänderkundlichen Unterrichts. Geogr. Anz, 1910, 
H.1u.2. 
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