Full text: Allgemeiner Teil (6. Band, 1. Teil)

278 Lehrplanforderungen: Merkmale des Straßburger Planes. 
Gebieten der mathematischen Geographie: Erdgestalt; Mond- und Sonnenfinsternisse. Er- 
weiterung der Kartenlehre; Benutzung von Meßtischblättern und Generalstabskarten bei 
Schulausflügen im Gelände; geologische Übersichtskarte, Klima-, Wirtschafts-, Volks- 
dichte-Karten. b) Einiges aus der Geologie und der Volkswirtschaftslehre: Massen,- Trüm- 
mer-, Schichtgesteine; Verschiedenheiten in der Härte, Löslichkeit und Wasserdurchlässig- 
keit des Bodens, Ablagerung von Kohlen, Salz und Erzen. Bindung dichter Siedelung und 
städtischer Anlagen an Stätten des Gewinns von Bodenschätzen. Eigenart landwirtschaft- 
licher Gebiete und gewerbreicher Bezirke, Abhängigkeit des Handels von Warenerzeugung, 
geographischer Lage und Verkehrsmöglichkeiten. 2, Zweiter Lehrgang der Länderkunde: 
Mittel-Europa. 
Untersekunda: 1. Fortführung und Abschluß des zweiten Lehrganges der Länder- 
kunde: Die Länder von West-, Süd-, Nord- und Ost-Europa mit ihren Kolonien. 2. Zu- 
sammenfassende Behandlung der Handels- und Verkehrsgeographie unter Betonung 
des deutschen Anteils am Welthandel und Weltverkehr und der Bedeutung fremder Güter- 
erzeugung und fremden Güteraustausches für Deutschland. 
Obersekunda: Systematischer Lehrgang der Allgemeinen Erdkunde mit besonders 
eingehender Behandlung der Allgemeinen Geographie des Menschen und unter Hervor- 
hebung der wechselweisen Beziehungen von Morphologie der Erdoberfläche, Klimatologie, 
Biogeographie wie aller übrigen Teilgebiete der allgemeinen Erdkunde zueinander. 
Prima (zweijähriger Lehrplan): Dritter Lehrgang der Länderkunde, entweder von 
der Heimat ausgehend oder mit ihr schließend. Bevorzugt werden jene Gebiete, die zu 
Deutschland politisch, wirtschaftlich oder kulturell in enger Beziehung stehen, 
Über die somit zu einem gewissen äußeren Abschluß gelangten Verhand- 
lungen innerhalb der Fachkreise sollte sich jeder Schulgeograph eingehend 
unterrichten. Denn die herangezogenen Denkschriften und Entwürfe, die in 
den Versammlungsberichten vollständig abgedruckt sind, ebenso die Mei- 
nungsäußerungen im Geographischen Anzeiger enthalten eine solche Fülle 
von Lehrerfahrungen, von Gründen und Gegengründen, daß sie den Lehrer 
mitten hineinstellen in das ganze Reformwerk erdkundlichen Unterrichts. 
Die wesentlichen Merkmale der Straßburger Lehrpläne gegenüber den be- 
stehenden Verhältnissen lassen sich etwa folgendermaßen zusammenfassen. 
1. Die Gradnetzlehre ist aus Sexta verschwunden, der Überblick über das 
Erdganze stark beschnitten. 
2. Der Lehrgang ist im übrigen ziemlich streng zentrifugal bis Untertertia 
durchgeführt. Die länderkundliche Unterstufe umfaßt also vier Jahre. 
3. Die Mittelstufe enthält in den beiden Tertien einen Kursus der all- 
gemeinen Erdkunde. 
4. Der zweite Lehrgang der Länderkunde umfaßt nur zwei Jahre. 
5. Die Obersekunda bringt einen systematischen Lehrgang der allgemeinen 
Erdkunde. 
6. Die beiden Primen sind dem dritten Lehrgang der Länderkunde vor- 
behalten. 
Selbstverständlich schwiegen auch nach Annahme der Pläne die Einwürfe 
und Änderungsvorschläge nicht. Einen stark abweichenden Vorschlag legten 
in Straßburg Schwarze und Schaper vor. Sie forderten nur einen Lehrgang
	        
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