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Vorwort.
Die für die 16. Auflage des Nelkenbrecherschen
Taschenbuchs aufs neue ausgearbeiteten, zunächst nach
dem Bedürfniß des Handels und des Verkehrs einge—
richteten Münztabellen zerfallen in zwei Abtheilungen,
in ideale oder Rechnungsmünzen und in materielle oder
wirklich geprägte Münzen. Sie durften, ihrer Bestim—
mung nach, nicht zu weit ausgedehnt werden und daher
nur die gegenwärtig im Handel und Verkehr gebräuch—
lichen Münzen enthalten. Alles, was über die, seit der
letzten Auflage im Jahre 1832, entstandenen Verände⸗
rungen im Münzwesen, deren nicht wenige sind, in
Erfahrung gebracht werden konnte, ist hinzugefügt, so
wie auch, was nach neuen und genaueren Mittheilungen
einer Verbesserung fähig war, abgeändert. Ganz be—
sonders sind überall die gesetzlichen Bestimmungen be—
rücksichtigt und eingeführt, die aus eigenen und fremden
Untersuchungen hervergegangenen Resultate aber nur
aufgenommen, wo entweder die Münzgesetze und Ver—
ordnungen nicht bekannt geworden sind, oder wo sie für
d Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen zeugen
sollten.
Durch die im Jahre 1838 in Dresden abge—
schlossenen Münzconvention haben die sämmtlichen Zoll⸗
bereinsstaaten, so wie früher, bei Einführung des 14
Thalerfußes, Hannover und Braunschweig, die preuß.⸗
kölnische Mark von 233, 8555 französischen Grammen als
Grundlage des Münzwesens angenommen, worauf dann
auch hier die Gewichte solcher Staaten, die nicht eine
kölnische Mark als Münzgewicht haben, zurückgeführt
sind. Bei den übrigen wenigen, auch nach kölnischen
Marken die Münzung bestimmenden Staaten, hat jedoch
die geringe Verschiedenheit derselben gegen die Vereins—
mark nicht berücksichtigt werden dürfen, indem dadurch
eine Veränderung in den Münzfüßen zum Vorschein
gekommen sein würde. Das Verhältniß des englischen