Vorwort.
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Münzgewichts ist, nach dem Durchschnitts-Ergebniß von
mehreren, Vertrauen verdienenden Untersuchungen, aus
den vorigen Tabellen, zu 3609,278 engl. Troy-Grains
— 1 kolnisch-preußische Mark, beibehalten. Von den,
nur in Deutschland noch gebräuchlichen holländischen
Assen sind nach Verhältniß des niederländischen Ge⸗—
wichts zur preuß.-kölnischen Mark, genau genommen,
4865,578 holländ. Asse auf eine solche zu rechnen, die
in den Comptoiren gebräuchlichen Aß-Gewichte enthal⸗
ten aber gewöhnlich die Eintheilung der Mark in
4864 holländ. Asse, weshalb diese als praktisch eben⸗
falls beibehalten wurde.
Die Rechnungsmünzen und die Silbermün—
zen sind nach den in Deutschland jetzt bestehendrn drei
Haupt-Münzfußen, dem 134 Thaler-, oder 20 Gulden⸗,
dem 244 Gulden- und dem 14 Thalerfuß bestimmt, wo⸗
durch die Brauchbarkeit dieser Tabellen, namentlich für
die Zollvereins-Staaten, erhöht worden ist.
Das im Königreich Preußen nach der Kabinets⸗
Ordre vom 21. November 1831 bei den Königlichen
Kassen eingeführte Werthverhältniß des preuß. Fried⸗
richsd'or zu 53 Thaler im 14 Thalerfuß, wonach der⸗
selbe auch jetzt noch im Verkehr in Preußen, ungeachtet
des bedeutenden Sinkens des Goldpreises, angenommen
und ausgegeben wird, ist, als ein jetzt feststehendes, für
die Goldmünzen zu einer Vergleichung derselben mit
dem Friedrichsd'or-Courantwerth, neben der, mit gesetz⸗
mäßigen Friedrichsd'or-Goldthalern, benutzt und auch bei
Bestimmung der Goldvaluten unter den Rechnungs—
münzen zu Grunde gelegt worden, was für die ein⸗
zelnen Goldstücke, selbst unter den jetzigen, vorübergehen⸗
den Verhältnissen nur erwünscht sein kann. Dagegen
konnte die Darstellung des Werthes in Passirpistolen,
welche die früheren Tabellen enthalten, keinen Nutzen
mehr gewaͤhren und füglich wegbleiben.