162 Frankfurt a. M. Frankfurt a. d. O.
m. o. w.
90, f. im 24 fl. Fuß für 100 fl. in Actien.
99 1 Thlr. im 14 Thlr.
Fuß 100 Thlr. i. ⸗
Cöln⸗Achen... 98 2 pr. Cour. y9d ⸗ *
Düsseld.Elberfeld. 96 ⸗⸗ æ 100 ⸗⸗
Die Geschäfte in Fonds geschehen hier pr. Cassa, oder auf
Zeit, und diese letztern wieder unter berschiedenen Bedingun—
gen wie in Berlin.
Die Courtage bei Wechselcoursen beträg Jpr. Mille.
Anleihen. Frankfurt hat in den Jahren 1836 u. 1838
2 Anleihen abgeschlossen, und zwar resp. von 9 Mill. und 7
Mill. fl. im 24 fl. Fuß. Beide Anleihen hatten den Zweck,
ältere Schulden zu tilgen, so wie den Zinsfuß der 4petigen
Obligationen herabzusetzen. In Folge desselben ist auch durch
einen Staats-Beschluß, vom 19. März 1839, die Conventirung
— 4pCtigen Papiere gegen 35 pCtige verfugt
wvorden.
Waarenverkäufe geschehen gewöhnlich pr. Ziel von 6 Wo⸗
chen, auch oft pr. Contant; Courtage ist Pfund oder 4pCt.
Die zwei großen Messen, welche in Frankfurt jährlich ge—
halten werden, und von denen jiede 14 Tage bis 3 Wochen
dauert, sind:
1) die Ostermesse, welche am Osterdienstag anfängt;
Ndie September- oder Herbstmesse; sie fängt den Sonntag
bor Mariä Geburt an, wenn dieses Fest auf den Montag,
Dienstag oder Mittwoch trifft, fällt es später, so geht die
Messe den Sonntag nachher, und, wenn es auf einen Sonn⸗
tag trifft, denselben Tag an.
Seit 1829 ist hier jeden Mittwoch Kornmarkt. Einfuhren
sind zollfrei, Ausfuhren zahlen 2 ör. pr. Malter.
Frankfurt an der Oder.
Hauptstadt eines preußischen Regierungsbezirks der Provinz Bran—
denburg, zählt an 16500 Einwohner, hat ansebnlichen Handel,
der besonders durch die Schifffahrt und jährlichen Messfen sehr
gefördert wird.
Rechnungsarten in allem wie Berlin.
Wechselangelegenheiten wie Berlin.
Nach der revidirten Meßordnung für Frankfurt, vom 31.
März 1832, ist die Verfallzeit der auf die hiesigen Mesfen