Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

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J, 
Freiburg oder Fryburg. Fulda. 163 
unbestimmt lautenden Wechsel auf Dienstag der 2. Meßwoche 
festgesetzt worden. 
Die Einlösung der Meßwechsel muß spätestens am 4. 
Tage der genannten Woche erfolgen. 
Die drei Messen, welche hier jährlich gehalten werden, sind: 
Reminiscere-, Margarethen- und Martini-Messe. Sie gehen 
den Montag nach diesen Festen, im Februar oder März, im 
Julius und November an, und sollen 8 Tage dauern, werden 
aber gemeiniglich auf 14 Tage verlängert. Die dabei vorkom— 
menden Wechselgeschäfte werden wie in Berlin behandelt. 
Da fremde Verkäufer gewöhnlich vor dem Montag der 
Meßwoche eintreffen, so ist seit 1831 verordnet, daß der Han—⸗ 
del in Gewölben und Buden nur auf die Meßwoche beschränkt 
bleibt, und Schilder, womit man die Verkaufsstätte bezeichnet, 
nicht vor dem Einläuten, bei 2 bis 10 Thaler Strafe, ausge— 
hängt werden dürfen. Ebenso sollen Großhändler vor der 
Meßwoche nicht früher als Mittwoch ihre Collis bei 2 bis 10 
Thaler Strafe öffnen, und bei 10 bis 50 Thaler Geldbuße nur 
von dem darauf folgenden Donnerstage an verkaufen. 
In Frankfurt besteht ein Comptoir der berliner Hauptbank. 
Freiburg oder Fryburg, 
Hauptstadt des gleichnamigen Kantons der Schweiz, zählt 9000 
Einwohner. Sein Handel ist nicht bedeutend. Es fabrizirt 
Strohhüte u. s.w. Seine vorzüglichen Kase unter dem Na— 
men Gruyeren oder Greyerzer Käse werden in bedeutender 
Menge ausgeführt. 
Maaß und Gewicht siehe Schweiz, Concordat. 
Geldtarif und Wechselcourse wie Bern. 
Fulda, 
eine kurhessische Probinz mit dem Titel eines Großherzogthums, 
in welcher die gleichnamige Hauptstadt an der Fulda 9400 
Einwohner zählt, und Fabriken in Tabak, Salpeter, Leinwand, 
Wolle und Holzwaaren hat. 
Maaße. 
Längenmaaß. 
Der neue kasseler Fuß — 127,535833 pariser Linien. 
Der fuldaer Fuß — 125,4 pariser Linien. 
1Ruthe — 12 Fuß — 1441 Zoll — 1728 Linien. 
1⸗— 12⸗—— 144 
J1 12 
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