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Leipzig.
Nene Maasße und Gewichte.
Durch Decret der Regierung ist den Landständen eine neue,
auf das Decimalsystem gegründete, Maaß- und Gewichts-Ein—
richtung vorgelegt worden, die nun zwar noch nicht ins Leben
getreten ist, deren Verwirklichung aber nicht ausbleiben wird —
Nach dieser ist
1) die neue Elle des franz. Mètre — 265,97756 pariser Li⸗
nien; demnach sind 100 neue Ellen —
106,19 alte leipziger Ellen. 50,00 franz. Aunes.
87,58 leipzig. brabant. Ellen. 84,39 russ. Arschinen.
65,64 engl. Vards. 77,00 wiener Ellen.
70,75 castil. Varas. 88,,96 berliner Ellen.
Man wird also vergleichen können:
7 leipzig. brab. Ellen Wneue leipzig. Ellen.
3 Vards desgl.
l Aune — 2 desgl.
9 berliner Ellen — 10 desgl.
7 wiener Ellen — 9 desgl.
Die Elle wird 2, Fuß, die Klafter 6 Fuß halten. Der Fuß
wird 12 Zoll à 12 Linien à 12 Punkten halten. Ein Fuß also
132,98878 pariser Linien. — Die Berglachter ist 2 Motres,
die Feldruthe beim Straßenbau 3 Mètres, die Meile 7416 Mètres.
Der Acker hält 640 I Ruthen und ist abgetheilt in 2 Schef⸗
fel oder Morgen à 2 Halbe à 2 Viertel à 4 Metzen à 4 Mäß⸗
chen à 5 Ruthen.
2) Die Einheit des Hohlmaaßes ist der franz. Litre —
50,4124 pariser Kubikzoll. der im gemeinen Leben Kanne ge—
nannt werden soll.
1Oxhoft ⸗ 11 Ohm
210 Kannen.
40 ⸗
70 ⸗
35
1 Fuder — 2 Faß — 4 Oxhoft.
Beim Biermaaß ist nachgelassen:
105 Kannen eine Tonne.
210 ⸗das Viertel.
Im Kleinverkehr darf die Kanne in 4, 1, Fu. s. w. ge⸗
theilt werden.
Als Getreidemaaß dient der Scheffel 4 100 Litres. Es
sollen 12 Scheffel einen Malter, und zwei Malter einen Wispel
ausmachen. Der Scheffel darf in 4 Viertel à 4 Metzen à 4
Mäßchen getheilt werden. — Eine Tonne (Gyps, Kalk, Koh⸗—
len ꝛc.) 2EScheffel.
Gewicht.
Als Handelsgewicht dient der (als Zollpfund, As Zoll⸗