Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

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Leipzig. 
Nene Maasße und Gewichte. 
Durch Decret der Regierung ist den Landständen eine neue, 
auf das Decimalsystem gegründete, Maaß- und Gewichts-Ein— 
richtung vorgelegt worden, die nun zwar noch nicht ins Leben 
getreten ist, deren Verwirklichung aber nicht ausbleiben wird — 
Nach dieser ist 
1) die neue Elle des franz. Mètre — 265,97756 pariser Li⸗ 
nien; demnach sind 100 neue Ellen — 
106,19 alte leipziger Ellen. 50,00 franz. Aunes. 
87,58 leipzig. brabant. Ellen. 84,39 russ. Arschinen. 
65,64 engl. Vards. 77,00 wiener Ellen. 
70,75 castil. Varas. 88,,96 berliner Ellen. 
Man wird also vergleichen können: 
7 leipzig. brab. Ellen Wneue leipzig. Ellen. 
3 Vards desgl. 
l Aune — 2 desgl. 
9 berliner Ellen — 10 desgl. 
7 wiener Ellen — 9 desgl. 
Die Elle wird 2, Fuß, die Klafter 6 Fuß halten. Der Fuß 
wird 12 Zoll à 12 Linien à 12 Punkten halten. Ein Fuß also 
132,98878 pariser Linien. — Die Berglachter ist 2 Motres, 
die Feldruthe beim Straßenbau 3 Mètres, die Meile 7416 Mètres. 
Der Acker hält 640 I Ruthen und ist abgetheilt in 2 Schef⸗ 
fel oder Morgen à 2 Halbe à 2 Viertel à 4 Metzen à 4 Mäß⸗ 
chen à 5 Ruthen. 
2) Die Einheit des Hohlmaaßes ist der franz. Litre — 
50,4124 pariser Kubikzoll. der im gemeinen Leben Kanne ge— 
nannt werden soll. 
1Oxhoft ⸗ 11 Ohm 
210 Kannen. 
40 ⸗ 
70 ⸗ 
35 
1 Fuder — 2 Faß — 4 Oxhoft. 
Beim Biermaaß ist nachgelassen: 
105 Kannen eine Tonne. 
210 ⸗das Viertel. 
Im Kleinverkehr darf die Kanne in 4, 1, Fu. s. w. ge⸗ 
theilt werden. 
Als Getreidemaaß dient der Scheffel 4 100 Litres. Es 
sollen 12 Scheffel einen Malter, und zwei Malter einen Wispel 
ausmachen. Der Scheffel darf in 4 Viertel à 4 Metzen à 4 
Mäßchen getheilt werden. — Eine Tonne (Gyps, Kalk, Koh⸗— 
len ꝛc.) 2EScheffel. 
Gewicht. 
Als Handelsgewicht dient der (als Zollpfund, As Zoll⸗
	        
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