Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

Leipzig. 
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Handelsnotizen. Ein- und Verkäufe bei Colonialwaaren 
geschehen gewöhnlich 1J Monat Zeit. Manufaktur- und Fabrik⸗ 
waaren werden in der Regel von einer Messe zur andern be— 
zahlt, wobei ein Rabatt (auf 100) von 84, 10 bis 124 pCct. 
unter dem Namen Wechselzahlung üblich ist. — Colonialwaa⸗ 
ren werden entweder per Kasse oder contant verkauft; letzteres 
ist soviel als 1I Monat Ziel. — Die Waaren-Courtage ist pCt. 
von jeder Seite. 
Der Wollmarkt findet Ende Mai oder Anfang Juni Statt 
und wird vorher bekannt gemacht. Die Verkäufe geschehen pr. 
Stein à 22 Pfund Handelsgewicht, pr. Kasse in Courant. 
Die drei großen Messen, 
welche in Leipzig jährlich gehalten werden, und deren jede vier⸗ 
zehn Tage währen soll sind: 
1) Die Neujahrsmesse. Sie fängt den J. Januar an; fällt 
dieser aber auf den Sonntag, so geht die Messe den Montag 
nachher an: 
2) Die Oster- oder Jubilatemesse. Sie fängt den Sonn⸗ 
tag Jubilate, also 3 Wochen nach Ostern an. 
3) Die Michaelismesse. Sie fängt den Sonntag nach die— 
sem Feste an; fällt aber das Fest auf einen Sonntag, so geht 
die Messe den folgenden Sonntag an. 
Die Messen werden an dem Tage, an welchem sie angehen, 
Mittags um 12 Uhr eingeläutet, 8 Tage nachher aber, um eben 
diese Zeit wieder ausgeläutet. Dies ist also die eigentliche Meß— 
zeit. Die folgenden 8 Tage heißen die Zahlwoche, und die 
mancherlei Meßgeschäfte dauern zusammen wohl an drei Wochen. 
In den ersten 4 Tagen nach dem Einläuten der Messe 
wird die Acceptation der Wechselbriefe gesucht, wobei man in 
der Neujahrsmesse längstens bis den Tag vor dem Ausläuten 
derselben warten kann; in der Oster- und Michaelismesse muß 
sie spätestens bis Freitags Morgens vor 10 Uhr geschehen, oder 
es muß protestirt werden. Vom Ausläuten jeder Messe bis 
den fünften Tag nachher ist Zahlzeit. Die Wechselhriefe müssen 
also in der Neujahrsmesse den 12. Januar, und in der Oster⸗ 
und Michaelismesse den Donnerstag nach dem Ausläuten der 
Messe bezahlt werden; widrigenfalls muß man noch vor 10 Uhr 
Abends protestiren lassen, wenn man nicht sein Recht an dem 
Trassenten verlieren will. 
Wenn Wechsel 14 Tage oder 3 Wochen nach der Messe 
zu bezahlen ausgestellt sind, so muß die Verfallzeit in der Oster⸗ 
und Michgelismesse von dem Montag nach der Zahl- oder 
zweiten Meßwoche an, in der Neujahrsmesse aber vom 16. Ja⸗ 
nuar an, gerechnet werden.
	        
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