Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

Madrid. 
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Wechsel, in Messen zahlbar, verfallen am letzten Tage 
derselben. 
Die Indosamentos in blanco sind verboten, und wer auf 
er Art cedirt, hat kein Recht den Betrag des Wechsels zu 
ordern. 
Anleihen und Staatspapiere. 
Die traurige Verwirrung, welche in den spanischen Finanz⸗ 
verhältnissen seit geraumer Zeit herrscht, macht eine vollständige 
Darstellung des spanischen Staatsschuldenwesens unmöglich und 
nutzlos. Wir beschränken uns darauf, die wichtigeren Anleihen 
und Obligationen hier vorzuführen. Diese sind: 
1) 5 pEtge Obligationen der Anleihe bei Hope und Comp. 
in Amsterdam 1807, von 30 Mill. fl. Späterhin wurde 
ein Theil hiervon gegen Verausgabung von Cortes-Schei⸗ 
nen angenommen; das Uebrige (30 Mill. Realen), so wie 
die abgelaufenen Zinsen, in 5 pCt. Renten umgeschrieben, 
und zwar das Kapital zu 24 fl. pr. Piaster, die Zinsen zu 
7 Reales de Vellon für J fl. holl. 
Cortes-Papiere der Anleihen von 1821 und 1822, im Be⸗ 
trage von 15 Mill. Piaster (a 5 Fres 40 (ms. — 81 Mill. 
srcs. bei Lafitte und Comp. und Ardoin Hubbard und 
Comp. in Paris, in Abschnitten à 100 Piaster oder 540 Fran⸗ 
ken, mit Verloosung und Prämien; und 13 Mill. Liv. 
Sterling bei Holdimond und Söhne in London (welche 
Summe aber successive vermehrt wurde). Die Apoinis 
sind zu 85, 170, 255, 340, 510 und 1020 Liv. Sterl. oder 
(à 44 Schill. pr. Piaster) zu 400, 800, 1200, 1600, 2400 
und 4800 Piaster. Diese Anleihen sind 10 Jahre hindurch 
bon Ferdinand VII gar nicht anerkannt worden. Als man 
aber 1831 sich neuen Credit verschaffen wollte, versprach 
man, für je 1000 Piaster in solchen Bons 200 Piaster in 
3pCt. Rente nebst 800 Piaster in unverzinslichen Staats⸗ 
oapieren zu geben, so wie alle bisher unbezahlten Zinsen 
und Prämien durch unverzinsliche Schuldscheine zu be— 
richtigen. Die unverzinsliche Schuld sollte in 40 Serien ge⸗ 
theilt werden und jaͤhrlich eine Serie davon in die ver—⸗ 
zinsliche 3 pCtige einrücken. Obgleich nur wenige von den 
Inhabern der Cortes-Scheine sich diesen Tausch gefallen 
ließen, so ist die Verausgabung der neuen Papiere den— 
noch durchgesetzt worden, und dies sind die sogenannten 
alten Différées. Da sie bei der Convertirung von 1834 
bsiehe weiter unten) nicht berücksichtigt worden, so werden 
sie den Obligationen der in diefem Jahre entstandenen 
passiven Schuld gleich gehalten. 
3) 5 pCtige Obligationen der königlichen Anleihe von 16,700. 000 
2)
	        
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