Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

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Die Schweiz. 
thung dieser beiden letztern Geldsorten die Kantonalwährungen 
wie folgt: 
Brabanter-Thaler. Fünffranken-Thaler. 
Batzen. Alte Währung. Batzen. Alte Währung. 
Basel⸗Stadt als 
Kapital-Geld 
Basel-Stadt bei 
den öffentlichen 
Kassen. .. 
Zürich . .. 
Eidgenöß. Kassen 
Bern, Wadt, Frei— 
burg, Solothurn, 394 
Wallis .... 
Neufchatel.. 394 
Luzern, Uri, 
Schwyz, Unter⸗ 
walden, Zug, Ar⸗ 40 
gau, Basel-Land— 
schaft....2 
St. Gallen, Thur⸗ 
gau, Appenzell,) 
Schaffhausen. 
Glarus ... 
Bündten... 
Tessinn. 
384 
333 
40 
39 
397 
2fl. I851. 3. W. 
35 
34 
34 
A 
341 
11neufch. Batz. 345 364 neufch. Batz. 
8 
37 
1404 2fl. a2 Kr. R.W. 35 
2fl. 20 Kr. 
2fl. 29ß1. glarner 35 
3fl. 20 Kr. B. W. 
7 Liv. 15 Soldi 6Liv. 15 Soldi 
Mail. Batz. Mail. Batz. 
Genff.. 5franz. Franken. 
Obschon in vielen Kantonen die alte Rechnungsmünze, der 
Kantonalgulden, durch jene der Schweizerfranken verdrängt 
worden ist, so bestehen jene doch noch überall in den älteren 
Schuldtiteln, welche bis Anfangs dieses Jahrhunderts ausge— 
fertigt worden, so daß die Kenntniß der neuen gleich wie der 
alten Rechnungsmünzen und ihrer Verhältnisse gegen einander, 
nämlich von 160 Batzen für die dem Neu-Louisd'or entsprechen— 
den Gulden unerläßlich ist. 
Höchst bemerkenswerth ist, daß nicht blos in den östlichen 
Kantonen, welche den Reichsfuß besitzen, sondern auch in den 
übrigen Kantonen der Fünffranken-Thaler theils gesetzlich 
theils ungesetzlich 33 Batzen gilt. Da nun auch in der Schweiz 
der Batzen zu 4 Kreuzern gerechnet wird, so stimmt dies mit 
dem Cours von 2fl. 20 Kr. in Süddeutschland genau überein. 
Ueberdies ist außer den Bankthalern eine große Menge 
Reichsmünzen zu der Werthung von J1 Batzen für 4 Reichs- 
Kreuzer in der Schweiz in Umlauf, nämlich 1 Refl. 30, 24,
	        
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