Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

Die Schweiz. 369 
12, 6 Kreuzerstücke zu 15, 77, 6, 3, 14 Batzen. Das schweizer 
Münzwesen ist daher mit dem deutschen Münzwesen, von wel⸗ 
chem es, wie oben gezeigt, seinen Ursprung genommen, neuer⸗ 
dings und auf das Genaueste verflochten, und der Uebergang 
zu demselben d. h. zu dem 244 fl.Fuß wäre sehr leicht. Es 
wäre überdies ganz volksthümlich und dem Hauptverkehr der 
Schweiz, welcher nach Deutschland gerichtet ist, entsprechend. 
Denn er hat sich bereits von selbst Bahn gebrochen, ohne daß 
irgend eine schweizerische Regierung eine Verordnung zu dessen 
Gunsten erlasfen hätte. Im Gegentheile herrschte in den letz— 
ten 10 Jahren bei vielen schweizerischen Staatsmännern die 
Ansicht vor, daß die Einführung eines ganz neuen, nämlich des 
franz. Munzsystems, das einzige radicale Heilmittel sei, um 
endlich die Ordnung in dem schweizer Munzsysteme herzustellen. 
Allein bei reiflicher Ueberlegung und nach vielen dieserhalb ab⸗ 
gehalten Konferenzen scheinen sie sich nun von der großen 
Schwierigkeit, die Rechnungsweise nach franz. Franken und Cen⸗ 
timen bei dem Volke einheimisch zu machen, zu überzeugen. 
Sie scheuten ferner die großen Unkosten der unerläßlichen Um⸗ 
prägung aller schweizer Münzen in das beabsichtigte neue 
franz. Münzsystem, und ergaben daher dem bereits entworfenen 
Project einstweilen keine Folge, mit einziger Ausnahme von 
Genf, welches seit Anfang 1839 das franz. Münzsystem in sei⸗ 
nem Kanton eingeführt hat 9. 
Das Geld von schweiz. Gepräge ist in Vergleichung zu 
dem fremden in der Schweiz befindlichen Gelde ganz unbedeu— 
tend. Jenes besteht vornehmlich in Scheidemünze. Seit 1803, 
wo nach dem Abtreten der helvetischen Regierung die einzelnen 
Kantone ihr Souveränitäts- und damit auch Münz-Recht wie⸗ 
der erlangten, prägte diese keine anudern Münzen, als nach dem 
Batzensysteme, nämlich 40, 20, 10, 8, 5, 4, 3, 24, 1, 3 Batzen 
und 1 Rappenstücke, je nach dem Localbedurfniß eines jeden 
Kantons. Ungeachtet einer Aufstellung eines eidgenössischen 
Munzfußes waren die Vermunzungen der Kantone im Ge⸗ 
halte verschieden, so daß dieser nicht genau angegeben wer⸗ 
den kann. Vornehmlich aber wurden kleine Scheidemünzen, 
und zwar von einigen Kantonen im Uebermagße, geprägt. 
Bald sah man jedoch den Mißgriff ein, und seit 1816 haben 
alle Kantone aus freiem Antriebe ihre Münzstätten geschlossen. 
*) Wer nähern Aufschluß über den gegenwärtigen Zustand des schweizer 
Münzwesens wünscht, als es der Raum dieses Buches gestattet, der sin⸗ 
det solche in der kleinen Schrift: Die Münzwirren in der westlichen Schweiz 
nebst dem Versuch ihrer Lösung von 8. Pestalozzi. Zweite bei Orell Fueßli 
u. Comp. 1839. 55 Seiten. 
Taschenb. f. Kaufl. I6te A.
	        
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