Stuttgart.
oder. 105 — Fr. im 248fl. Fuß für 1 Thlr. pr. Court.
Frankf. a. M. 100 — fl.— 100 fl. im 244 fl. Fuß
in Frankf. a. M.
300 Mark Banco.
1 Liv. Sterl.
100Thl. im 14Thl. Fuß.
1 ⸗ 2
395
Hamburg.. 264,87-
London. 12,03⸗
Leipzig. 175 — —
oder.. 105 —tr.⸗
Paris J 141,43 fl. 300 Franken.
Der Wechsel-Uso ist 14 Tage nach der Acceptation. Re—
specttage sind fuür Datowechsel 3. Ist der dritte ein Sonn—⸗
oder Festtag, so muß am zweiten und ist auch dieser ein solcher
Tag, am ersten bezahlt oder protestirt werden. Gänzlich cessi—
ren diese Respeettage: 1) wenn alle 3 auf Sonn-oder Feier—
tage fallen, 2) wenn der Wechsel in den Händen eines Rei—
senden sich befindet, 3) wenn der Trassat ohnehin schon 14 Tage
Zeit gehabt hat und 4) wenn die Summe unter 1000 fl. ist.
Wechsel à Vista zahlbar müssen, ohne Ausnahme, inner—
halb 24 Stunden eingelöst werden; die auf die Mitte eines
Monats (Medio) gestellt sind, verfallen am 16. desselben Monats.
Staatspapiere.
Die würtembergischen Obligationen sind theils vom Staate
selbst ausgegeben, theils mit neuen Landestheilen übernommen
vorden. Sie lauten alle auf den Inhaber und tragen, nach
mehrmaligen Zinsreductionen 5, 4 und 35 pCt. Interessen.
Ihre Course gränzen an das Pari; auf fremden Börsen kom—
men. sie in neuerer Zeit nicht mehr vor.
Die Staatsschuld ist in dem Etatsjahre vom J. Juli 1839
bis 1. Juli 1840 vermittelst der Anwendung des ordentlichen
und außerordentlichen Tilgungsfonds, um circa 14 Mill. fl. ver⸗
mindert worden, und beträgt jetzt noch ungefähr 22 Mill. fl.
Außerdem existiren Obligationen des würtemberg. Credit—
Vereins (siehe weiter unten), in Abschnitten von 100, 50h u.
1000 fl., meistentheils aà 33 pCt. Zinsen.
Handels- und Industrie-Anstalten.
Die würtembergische Hofbank, 1802 auf königl. Befehl
errichtet, ist ein reich dotirtes Institut, das unter der Ober—⸗
aufsicht einer, von der Regierung eingesetzten Intendanz steht
und lebhafte Geld-, Wechsel- und Depositengeschäfte betreibt.
Der hiesige Credit-Verein besteht in einer Gesellschaft von
Grundeigenthuͤmern, die sich im December 1826 zu dem Zwecke
gebildet hat, um auf gemeinschaftlichen Credit und für gemein—
schaftliche Rechnung, Kapitalien aufzunehmen, die, sammt den