Venedig. Vereinigte Staaten v. Nordamerika. 417
m. o. w.
Mailand. . 1Mt. dato 993 österr. Centes. für J österr. Lira
(a. 3⸗ in Mailand.
Messina . . 31T. n.ẽ IOncia.
Neapel.. 6Woch.« 1Ducato di
Regno.
Paris. 1 Mt. dafte 171 1 Frank.
a. 3 ⸗
Palermo. . 31T. n. . 1505
Rom... 1Mt. d. 635
Triest. .. kurze S. 204
Ca. Iu.3 Mit. d.)
Wien. .. kurze S. 2007
(a. Iu. 3 Mt. d.)
Neben dem allgemeinen österr. bürgerlichen Gesetzbuche
ist das 1808 von der französischen Regierung hier eingeführte
Handelsrecht nach dem Codice di commercio (Handelsgesetz⸗
buch) in Kraft geblieben; demnach sind die Wechselgesetze die
französischen, und über Uso u. s. w. sehe man Paris.
Ueber die lombardischen Staatspapiere haben wir unter
Mailand berichtet. Gegenwürtig sind hier notirt:
Consolidato 5 pCt. (iucl. der Zinsen)... 116pCt. m. o. w.
Oblig. Metall. 5pCt.⸗ ⸗ ⸗ ... 109 ⸗
Venedig-Mailänder Eisenbahn-Actienn. 92
Oeffentliche Handels-Anstalten.
Die ehemalige berühmte Girobank (sie soll die älteste Bank
der Welt gewesen sein) ist 1808 aufgehoben worden. Jetzt be—
finden sich hier: ein neues Bankinstitut, mehrere Assecuranz⸗
rompagnien und die venedig-mailänder Eisenbahngesellschaft.
Einer besonderen Erwähnung verdient die im Jahre 1839 ent⸗
standene
„Venetianische Handelsgesellschaft“
deren Zweck es ist, directen Importations- und Exportations⸗
Handel, für eigene und für fremde Rechnung, nebst jeder an—
deren, von der Direction für angemessen erachteten Handels⸗
Dperation, zu betreiben. Das Kapital der Gesellschaft, deren
Dauer vorlaͤufig auf 30 Jahre festgesetzt ist, besteht in 3 Mill.
fl. Conv. Münze, oder 15 Mill. Lire austriache, in 10,000
Actien à 500 fi. (— 1500 Lire austr.) vertheilt.
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Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Die nordamerikanischen Staaten rechneten während ihrer
Abhängigkeit vom Mutterstaate, England, wie dasselbe, nach
Taͤschenb. f. Kaufl. 16te A. 27