Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

Warschau. 
125 
— 
Namen der Fonds. 38 
521 
Cours. 
m.o.w. 
Erklärung. 
Partial⸗Obligat. 
v. 1829 à 30fl. 
Partial⸗Odbligat. 
v. 1835 à 500 fl. 
Bank-Certificate 
Litt. A. à 300 fl. 
Bank-Certificat⸗ 
Litt. B. à 200 fl. 
1524 
fl. poln. für 1Oblig. v. 300fl. 
180 
J 22500⸗ 
004 
100 fl. nom. 
1Certific.v. 200 fl. 
Anleihen und Staatspapiere. 
Die Domainen-Pfandbriefe, 1825 von dem hiesigen 
landschaftlichen Credit-Verein ausgegeben, betrugen ursprüng⸗ 
lich 40 Mill. fl, sind aber späterhin durch neue Emissionen 
sehr vermehrt worden. Sie sind getheilt in Litt. A. zu 20,000 fl., 
Litt. B. zu 5000 fl., Litt. C. zu 1000 fl., Litt. D. zu 500 fl. und 
Litt. E. zu 200 fli, und tragen 4pCt. Zinsen, welche halbjähr— 
lich, am 22. Juni und 22. December, gegen Abgabe der Cou— 
pons, die den Pfandbriefen auf 7 Jahre im Voraus beigefügt 
sind, in Warschau oder auf Verlangen in den Woywodschafts⸗ 
Städten erhoben werden. Zur Amortisirung der Schuld ist 
ein Tilgungsfond von 2 pCt. festgesetzt. 
Seit April 1833 werden von der polnischen Bank gegen 
Hinterlegung von Pfandbriefen und FpCt. Commissions-Ge— 
bühren, im Interesse der Inhaber, Certificate mit Talons und 
Coupons ertheilt, die den Besitzern derselben nachstehende Vor—⸗ 
theile gewähren: 1) sie ermäßigen das Porto, indem sie, der 
Beschaffenheit des Materials nach, zur Versendung mit der 
Reitpost sich eignen, was mit den Pfandbriefen (auf Pergament) 
nicht ausführbar ist; 2) die Coupons der Certificate laufen bis 
zum 22. Dembr. 1841, alsdann erhält man gegen Einreichung 
des Talons neue Zinsscheine und zwar bis zum 22. Juni 1854 
(mit welchem Termine die Pfandbriefe insgesammt abgelöst 
sein sollen); auf den Original-Pfandbriefen hingegen werden 
nur gegen deren Vorzeigung an die General-Landschafts Direc⸗ 
tion in Warschau, und nur auf 7 Jahre, neue Coupons aus-⸗ 
gegeben; 3) die Bank verpflichtet sich, neue Coupons zu be⸗ 
schaffen, die Pfandbriefe zur Verloosung anzumelden, und die 
falligen Zinsen, so wie die Kapitalien für verlooste Pfandbriefe 
einzuziehen. Sollte demnach der Besitzer eines Certificates 
es übersehen, daß die Nummer des dafur deponirten Pfand— 
briefes bei der Verloosung herausgekommen, so vergütet ihm 
die Bank 4pCt. p. A. die 3 Monat nach Ablauf der Frist, zu
	        
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