Warschau.
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Namen der Fonds. 38
521
Cours.
m.o.w.
Erklärung.
Partial⸗Obligat.
v. 1829 à 30fl.
Partial⸗Odbligat.
v. 1835 à 500 fl.
Bank-Certificate
Litt. A. à 300 fl.
Bank-Certificat⸗
Litt. B. à 200 fl.
1524
fl. poln. für 1Oblig. v. 300fl.
180
J 22500⸗
004
100 fl. nom.
1Certific.v. 200 fl.
Anleihen und Staatspapiere.
Die Domainen-Pfandbriefe, 1825 von dem hiesigen
landschaftlichen Credit-Verein ausgegeben, betrugen ursprüng⸗
lich 40 Mill. fl, sind aber späterhin durch neue Emissionen
sehr vermehrt worden. Sie sind getheilt in Litt. A. zu 20,000 fl.,
Litt. B. zu 5000 fl., Litt. C. zu 1000 fl., Litt. D. zu 500 fl. und
Litt. E. zu 200 fli, und tragen 4pCt. Zinsen, welche halbjähr—
lich, am 22. Juni und 22. December, gegen Abgabe der Cou—
pons, die den Pfandbriefen auf 7 Jahre im Voraus beigefügt
sind, in Warschau oder auf Verlangen in den Woywodschafts⸗
Städten erhoben werden. Zur Amortisirung der Schuld ist
ein Tilgungsfond von 2 pCt. festgesetzt.
Seit April 1833 werden von der polnischen Bank gegen
Hinterlegung von Pfandbriefen und FpCt. Commissions-Ge—
bühren, im Interesse der Inhaber, Certificate mit Talons und
Coupons ertheilt, die den Besitzern derselben nachstehende Vor—⸗
theile gewähren: 1) sie ermäßigen das Porto, indem sie, der
Beschaffenheit des Materials nach, zur Versendung mit der
Reitpost sich eignen, was mit den Pfandbriefen (auf Pergament)
nicht ausführbar ist; 2) die Coupons der Certificate laufen bis
zum 22. Dembr. 1841, alsdann erhält man gegen Einreichung
des Talons neue Zinsscheine und zwar bis zum 22. Juni 1854
(mit welchem Termine die Pfandbriefe insgesammt abgelöst
sein sollen); auf den Original-Pfandbriefen hingegen werden
nur gegen deren Vorzeigung an die General-Landschafts Direc⸗
tion in Warschau, und nur auf 7 Jahre, neue Coupons aus-⸗
gegeben; 3) die Bank verpflichtet sich, neue Coupons zu be⸗
schaffen, die Pfandbriefe zur Verloosung anzumelden, und die
falligen Zinsen, so wie die Kapitalien für verlooste Pfandbriefe
einzuziehen. Sollte demnach der Besitzer eines Certificates
es übersehen, daß die Nummer des dafur deponirten Pfand—
briefes bei der Verloosung herausgekommen, so vergütet ihm
die Bank 4pCt. p. A. die 3 Monat nach Ablauf der Frist, zu