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welcher Zeit der Betrag bei der Direction des Credit-Vereins
zahlbar geworden, anfangen, und bis zum Tage der Empfang⸗
nahme laufen. Eben so verzinset die Bank mit 4pCt. die be—
reits fälligen und nicht erhobenen Zinsen. Dagegen bleiben
solche, für die Pfandbriefe selbst zur Zeit nicht eingezogenen
Gelder, in dem landschaftlichen Depositorium, zum Nachtheil des
Kigenthümers, unverzinset liegen; und endlich 4) zahlt die Bank⸗
kasse in den Terminen, welche das Gesetz über den Credit—
Verein vorschreibt, die fälligen Zinsen, wie die Kapitalien der
berloosten Certificate, ohne den Eingang der dazu erforder—
lichen Gelder von der General-Direction des Credits-Vereins
erst abzuwarten. Seit August 1838 ist eine Anzahl neuer
Pfandbriefe ausgegeben worden. Die Zinszahlungen sind wie
bei den vorigen, im Cours stehen sie gewöhnlich um circa pCt.
niedrier als die übrigen Pfobr. Ult. 1840 waren noch im Umlaufe:
alte Pfobr. für 117,909,000 fl., neue Pfobr. für 148,227,000 fl.
Das russ.-poln. Anlehen von 1829 wurde unter Ga—
rantie des Kaisers mit dem Hause S. A. Fränkel in Warschau,
im Belaufe von 42 Mill. fl. abgeschlossen. Es waren ursprüng⸗
lich 147,000 Partial-Obligationen à 300 fl., auf den Inhaber
lautend, in 2940 Serien vertheilt, von welchen Obligationen
140,000 das Kapital und 7000 die Zinsen bilden, die zu 5pCt.
berechnet sind. Die Schuld wird durch 25 jährliche Verloosun⸗
gen (von 1830 bis 1854) dergestalt zurückgezahlt, daß der
kleinste Gewinn dem Inhaber des Looses den Nennwerth
desselben nebst 4pCt. einfacher Zinsen sichert; außerdem sind
auch Gewinnste von 400,000, 370,000, 300,000 fl. u. s. w.
Die Verloosungen finden alljährlich am 1. März und die
Zahlungen am 15. Mai Statt.
Das Lotterie-Anlehen von 1833, theilweise zur Ab—
tragung der älteren Schulden bestimmt, wurde mit den Hand—
lungshaͤusern S. A. Fränkel und Jôzef Epstein zu Warschau
im Betrage von 150 Mill. fl. contrahirt und die Zurückloosungen
der darüber ausgestellten 300,000 Partialen (wovon 100 Stück
eine Serie bilden) à 500 fl., sollten in 40 Jahren (bis 1875)
planmäßig auf nachstehende Weise erfolgen: in den ersten
10 Jahren (v. 1836—1845) werden jährlich am 1. Juni 70
Serien und am darauf folgenden 1. Juli die darin enthaltenen
7000 Obligationen durch das Loos bestimmt, wovon die ersten
9 Ziehungen sich gleich sind; d. h. hinsichtlich der verschiedenen
Prämien, deren höchste 1Mill. fl. und niedrigste 750 fl. be⸗
frägt; in der 10. Verloosung aber fallen andere Gewinnste,
deren größter 1,200,000 und kleinster ebenfalls 750 fl. ist.
Alle bis 1846 nicht herausgekommenen Loose werden dann mit
1pCt. p. A. verzinset und mit einer Zulage von 200 fl. (also