Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

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Wien. 
Anleihen und Staatspapiere. 
Die österreichische Staatsschuld zerfällt 1) in die ältere, 
in Papiergeld verzinsliche Schuld, 2) in die neuere, 
in Conventions-Münze verzinsliche Schuld, 3) in 
Lotterie-Anleihen und 4) in den Rest des in den Jahren 
1811 und 1813 creirten (unverzinslichen) Papiergeldes. 
Cin Finanz-Patent vom 20. Febr. 1811 fsetzte den Zinsfuß 
der gesammten zinsgebenden Staatsschuld auf die Haͤlfte in 
Wiener Währung herab. — Hierauf wurde im März 1818 
beschlossen, die Gläubiger des Staats wieder zum vollem Ge— 
nusse der ursprünglichen Interessen gelangen zu lassen. — Da 
aber aus der Erhöhung zum frühern Zinsfuße, wenn sie auf 
einmal geschehen wäre, dem Staate eine allzugroße Last er— 
wachsen sein würde, so schlug man den Weg zur Verloosung 
ein, theilte zu diesem Behufe die ältere Staatsschuld im 488 
Serien, bezeichnete solche mit fortlaufenden Nummern von 1 
bis 488 und zieht seitdem alljährlich wenigstens 5 mal eine 
unbestimmte Anzahl davon. Die in den herausgekommenen Se⸗ 
rien enthaltenen Obligationen werden dann gegen andere, 
welche man verlooste nennt, umgetauscht und die vom ersten 
Tage des Monats an, in dem die Ziehung erfolgte, die frübern 
Zinsen in Conventions-Muünze tragen, oder, seit 1829, 
baar ausgezahlt werden. Hieraus entstanden nun die soge— 
nannten 
verloosten Obligationen, 
welche, so wie die unverloosten, meist auf den Namen lauten 
und bei Verkäufen in der Regel cedirt werden. 
Der Verloosung sind alle nachstehend verzeichneten Obli— 
gationen fähig: 
a) Obligationen des Wiener Stadt-Banko zu 214, 24 
und 2pCt. Zinsen, welche theils vierteljährlich, theils halb⸗ 
jährlich gegen Quittungen ohne Stempel erhoben werden. 
Obligationen der allgemeinen und ungarischen 
Hofkammer zu 3, 24, 24, 2 und 13 pCt. Die Zinsen 
der allgemeinen Hofkammer gegen gestempelte Quittungen 
in Wien, die der ungarischen Hofkammer in Ofen. 
Obligationen der älteren lombardischen Schul— 
den (in italienischer Sprache abgefaßt), zu 21, 2 und 
145 pCt. Zinsen jährlich gegen Quittungen ohne Stempel 
in Wien. 
Obligationen der in Florenz, Genua, Deutsch— 
land und der Schweiz gemachten Anleihen, zu 21, 24 
und 2 pCt. Zinsen halbjaͤhrlich gegen Quittungen ohne 
Stempel in Wien. 
2)
	        
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