Wien.
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e) Obligationen von Galizien zu 25, 2 und 13pCt.
Zinszahlungen in Lemberg.
Schuldverschreibungen der niederösterreichischen
Regierung von 1809 zu 3 pCt. (wovon nur wenige noch
existiren). Zinsen gegen gestempelte Quittungen in Wien.
Obligationen der in Frankfurt a. M. und Holland
rontraͤhirten Anleihen zu 5, 44 und 4pCt. Die Zinsen
werden gegen Coupons und seit 1818 mit 5 pCtigen Me-
talliques bezahlt.
Aerarial-Obligationen der Stände von Oesterreich,
Böhmen, Mähren, Steiermark und des Wiener-Ober—
kammer-Amtes zu 3, 24, 21 und 2pCt. Die Zinsen
der Stände sind in den Hauptstädten der Provinzen, die
des Oberkammer-Amtes in Wien zahlbar.
Die Domestical-Obligationen der Stände von
Desterreich unter und ob der Ens, von Böhmen, Mähren,
u. f. w. und des Wiener-Oberkammer-Amtes gelangen nicht
zur Verloosung; die Zinszahlungen erfolgen, demnach in
Wiener Währung, weshalb auch ihre Course niedriger stehen,
als die der anderen Schuldverschreibungen von gleichem
Zinsfuße. ,
Außer den genannten Papieren giebt es noch mehrere
Sorten der älteren Schuld, die aber fast ohne Ansnahme in
festen Händen sich befinden.
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Die neuern Staatsschuldverschreibungen sind:
1) 5pCctige Metalliques-Obligationen 9.
Das erste 5pCtige Anlehen, circa 120Mill. fl, wurde von
der österreichischen Regierung 1816 im Lande selbst eröffnete
und dabei als Einlage ältere verzinsliche Staatspapiere und
Wiener Währung angenommen. Die darüber ausgestellten
Schuldverschreibungen bestehen in Abschnitten zu 10,000, 5000,
1000, 500 u. 100 fl. Convent.Munze, sind von verschiedenen
Monaten, immer vom J. des Monats datirt und mit 12jährigen
Coupons versehen, wogegen die Zinsen halbjährlich (vom Tage
der Ausstellung) in Wien und bei den Provinzial-Finanz-Kassen
zu beziehen sind. — Die 5 pCtige Schuld ist in den darauf
folgenden Jahren um etwa 200 Mill. fl. vermehrt, jedoch wie⸗
der durch Convertirung gegen 4pCtige Obligationen (1830,
circa 33 Mill. fl.) und verschiedene Amortisirungen sehr ver⸗
*), Die Staatsschuldverschreibungen werden deshalb Metalliques genaunt,
we die Zinfen derfelben auf Metallmünze lauten, und in folcher bezahlt
werden.