II.
Tabelle
der
vorzüglichsten, wirklich geprägten und umlaufenden
Gold- und Silbermünzen
aller Staaten.
Außer der Angabe der Stückzahl auf eine Kölnische Brutto- und
eine Mark und des Feingehaltes ist der Werth der Goldmünzen in
zesetzmäßigen Friedrichsd'or, à 5 Gold-Thaler, und in deren Geltung
ils 53 Courant-Thaler, der Werth der Silbermünzen im 133 Thaler—
oder 20 Guldenfuß, in dem, 1837 neu begründeten 244 Guldenfuß und
im 14 Thalerfuß oder in Preuß. Courant bestimmt. Die Vergleichung
der Goldmünzen mit Passirpistolen ist dagegen, als nutzlos, weggelassen.
Von den gesetzmäßigen Preuß. Friedrichsd'or gehen 38,769231
Stück (3848) oder 193,846154 Gold-Thaler (19344) auf eine Köln.
Mark fein Gold. Durch die Feststellung des Friedrichsd'or auf 53 Thl.
Tourant, oder 100 Thaler Gold zu 1134 Thaler Courant, ist eine Mark
sein Gold in Friedrichsd'or — 219,692308 Thaler Courant, also das
Verhältniß zwischen Gold und Silber wie 219,692308 zu 14 Thaler,
o»der wie 15,6923: L, welches, als ein jetzt im Königreich Preußen
feststehendes, bei Berechnung des Werthes der Goldmünzen zu Grunde
gelegt werden konnte.
Das bei den gesetzmäßigen Feingehalten eines Theiles der Silber—
münmzen sich findende Sternchen deutet an, daß, so viel man in Erfah—
rung gebracht hat, hierbei in neuerer Zeit die Probe auf naßem Wege
angenommen wurde, womit Frankreich im Jahr 1830 den Anfang
machte. Die übrigen, nicht besternten Gehalte sind Kapellengehalte.