Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

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Berlin. 
Wirklich geprägte Münzen sind 
In Goid: Doppelte, einfache und halbe Friedrichsd'or. J1 
Friedrichsd'or — 5 Thaler Gold. 35 Stuck Friedrichsd'or wie⸗ 
gen 1 Mark, und enthalten 260 Grän fein Gold. 3848 Stück 
Friedrichsd'or oder 19315 Thaler Gold enthalten daher eine 
Mark fein Gold.*) 
In Silber: Zweithalerstücke, Vereinsmünze. 63 wiegen 
eine Mark und enthalten 0,9 Mark fein Silber. 7 Zweithaler⸗ 
stücke enthalten demnach 1 Mark fein Silber. — Thaler. 104 
derfelben wiegen 1 Mark und enthalten 216 Grän oder Mark 
fein Silber. 14 Thaler enthalten also eine Mark fein Silber. 
Thalerstücke, 14 Thaler in ihnen enthalten eine feine Mark. 
Im Umlauf befinden sich noch . 4, 4, v Thalerstücke, werden 
aber nicht mehr geprägt. 
Silbergroschen und halbe Silbergroschen sind in Billon aus— 
geprägt. 1063 Silbergroschen wiegen 1. Mark und enthalten 
81 Gran fein Silber. Halbe Sildergroschen nach Verhältniß. 
16 Thaler in Silbergroschen oder halben Silbergroschen enthal⸗ 
ten eine feine Mark. Silbergroschen werden nicht mehr in Um— 
lauf gesetzt, als es zur Ausgleichung erforderlich ist, und Nie⸗ 
mand ist verbunden davon mehr als F Thaler anzunehmen. 
In Kupfer: 4, 3, 2, 1 Pfennigstücke von rr, v, ða, a 
Loth Gewicht. 
Goldmuͤnzen dürfen keine Abweichung im Feingehalt zeigen, 
im Gewicht höchstens 4J pCt. Bei Thalerstuücken darf die Ab⸗ 
weichung im Feingehalt höchstens im einzelnen Stück J1 Grän, 
im Gewicht * pCt. betragen. 
Fruͤher wurde nach Thalern zu 24 Groschen à 12 Pfennigen 
gerechnet. Daher nennt man im Verkehr die Is, F, F Thaler⸗ 
stücke noch jetzt beziehlich Zwei⸗, Vier-, Achtgroschenstucke, wäh⸗ 
rend sie gleich sind 25, 5, 10 Silbergroschen. 
Laut Kabinets-Ordre vom 21. Dezember 1831 werden bei 
allen öffentlichen Kassen 100 Thaler in preußischen Friedrichsd'or 
gleich 1134 Thalern in Silber gerechnet, und stets so ange⸗ 
dommen und ausgegeben. Bei diesem in allen Staatsrechnun⸗ 
gen geltenden festen Course verhält sich der Werth des gemünzten 
Goldes zu dem des gemünzten Silbers — 1550: 1. Fremde 
Pistolen, als Augud'or, Georad'or u. s. w. werden den preuß. 
*) Mittel-Friedrichsd'or von den Jahren 17535, 56, 57 und 59, auch halbe 
vom Wohee 1753. Sie sind dicker als die guten, uud zeigen an, den abgeriebe— 
nen Stellen die, niederen Goldlegirungen eigenth ümliche, mehr kupfrige Farbe; 
die guten Friedrichsd'or der Jahre 1755 und 56 — in der Umschrift: ERIB- 
pσ gsonun kEX ein V, während, die Mittel⸗Friedrichsd' or 
sämmtlich ein U, alle aber den Münzbuchstnbei 4 führen. Die Muͤnze zieht 
diese gegen Erstattung ihres Werths von circa 3 Thälern 29 Silberaroschen 
ein und coursiren nur noch wenige.
	        
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