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Berlin.
mehrung der Staatsschuld entstanden; indem eine gleiche Summe,
theils in Staatsschuldscheinen, theils in Obligationen der An—
leihe von 1830 zum Nennwerthe bei der Hauptverwaltung der
Staatsschulden deponirt, für die FMill. Thlr. in Kassen-Anwei—
sungen, an die Stelle der pommerschen Bankscheine aber eine
gleiche Summe in Staatsschuldscheinen zum Nennwerthe bei der
Beneral-Staats-Kasse unterpfändlich niedergelegt worden ist. Die
Kassen-Anweisungen kann man zu jeder Zeit bei dem hiesigen
Realisations-Comptoir gegen Courant umsetzen, nund sie werden
nicht nur in den preußischen Landen und in einem großen Theile
Deutschlands zum vollen Nennwerthe gern angenommen, son⸗
dern man bezahlt auch bisweilen ein kleines Agio dafür.
Gesetzlich soll bei allen Zahlungen an die Königl. Kassen
wenigstens die Hälfte in Kassen-Anweisungen entrichtet werden.
Wechselcourse.
83 Feste Valuta.
Amsterdam kurz 7566) für 200 fl. niederl.
(auch 2Mt.)
Hamburg kurz 14401 300 Mark Banco.
(auch2 Mt.)
London 83 Mt. 6Thl. 18 Sar
Paris 2Mt.
Wien in20 Xr.2 —
Augsburg. 2—
Breslau.. 2⸗
Leipzig .. 8Tage
Frankf. a. M. 2Mt.
J1Liv. Sterl.
390 Franken.
50 fi. in 20 Fr.
50⸗ im ?d fl. Fuß.
00 Thlr. Pr. CErt.
100 Thlr. im 14Thlr.
Fuß.
I013) ⸗150 fl. Wechs. Geid.
Bei Wechseln die im 24 fl. Fuß
lauten, sind 165 fl.im 24fl. Fuß —
92 Thlr. W. G. oder 55 fl. im 24
fl. Fuß — 46 fl. W. G.
Petersburg ZWochen i Thlr. 2y5 Sgr. für I Silb. Rub. 1,08
Der Wechsel-Uso ist 14 Tage, F Uso 8 Tage nach der
Aeceptation. Respecttage sind 3. Fällt der letzte derselben auf
einen Sonn- oder Feiertag, so muß den Tag vorher und sind
alle 3 Festtage, am ordentlichen Verfalltage bezahlt oder pro—
testirt werden. Wechsel unter 8 Tage haben keine Respecttage.
Disconto.
Der gewöhnliche Disconto (auf inländische Wechsel) schwankt,
je nachdem viel oder wenig baares Geld im Umlaufe ist, größten⸗
theils zwischen 3 und 5 pCt. p. .a Auf Wechsel aber die in